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steuerliches Ergebnis aus Beteiligungen (z.B. Immobilienfonds), wo hinterlegen

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    steuerliches Ergebnis aus Beteiligungen (z.B. Immobilienfonds), wo hinterlegen

    Hallo,

    Beteiligungen (z.B. Immobilienfonds) werden am Betriebsstätten-FA steuerlich bearbeitet und die Erträge etc. an das Wohnsitz-FA eines Gesellschafters/Beteiligten gemeldet und vom FA autom. verarbeitet.
    Die Verwaltung des Immobilienfonds hat kürzlich das steuerliche Ergebnis 2021 für jeden Gesellschafter erstellt und empfiehlt dieses direkt dem Wohnsitz-FA zu übermitteln.
    Hintergrund ist eine Vermeidung von möglichen Zinszahlungen.

    Wo in Elster träge ich (nachträglich) das steuerliche Ergebnis eine Fonds ein.
    Die Erklärung für das entsprechende Jahr ist doch längst gemacht....

    Gruß
    wolfgam

    #2
    Du kannst doch die Mitteilung über das steuerliche Ergebnis als PDF-Anhang zu einer Sonstigen Nachricht an dein Finanzamt übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Du meinst also, dass ich das nicht einer speziellen Erklärung zuordnen muss. Das macht das FA selber?!

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        #4
        Du meinst also, dass ich das nicht einer speziellen Erklärung zuordnen muss. Das macht das FA selber?!
        Grundsätzlich ja. Man gibt in einer Sonstigen Nachricht ja die Steuernummer für die Einkommensteuer an, außerdem kann man doch im Betreff

        und auch im Text angeben, worum es geht. Du könntest auch die Belegnachreichung nehmen, da bestehen noch genauere Auswahlmöglichkeiten.

        Eine korrigierte bzw. ergänzte Erklärung für 2021 würde ich nur in Absprache mit dem Finanzamt übermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Charlie24, Danke für Deinen Input

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