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Photovoltaikanlage Umsatzsteuererklärung, wenn Umsatzsteuer aus Einspeisung 0%

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    Photovoltaikanlage Umsatzsteuererklärung, wenn Umsatzsteuer aus Einspeisung 0%

    Hallo allerseits,
    ich hoffe hier hat vielleicht jemand Erfahrung mit dem Thema.
    Folgendes: Ich muss für 2022 noch eine Umsatzsteuererklärung machen hat mir das Finanzamt mitgeteilt, obwohl der Netzgesellschaft bereits die Umsatzsteuer abführt.
    Somit habe ich bei der Angaben zur Einspeisevergütung, den Gutschriftsbetrag einerseits und bei der Umsatzsteuer aus Einspeisung 0% andererseits.
    Wie trage ich das ins Elsterformular ein. Eine Kleinunternehmerregelung ist für 2024 beantragt.

    #2
    ... obwohl der Netzgesellschaft bereits die Umsatzsteuer abführt.
    Wie kommst du jetzt darauf ? Die Umsatzsteuer musst du abführen, der Netzbetreiber nimmt die Vorsteuererstattung

    in Anspruch. Seine Gutschrift gilt als deine Rechnung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3

      Bin mit den Begrifflichkeiten nicht so versiert.Die Anlage ist vo 2011. Es war immer so,dass der Betrag der bei meinem Netzbetreiber unter Umsatzsteur aufgeführt war (19% aus der Gutschrift) auch der war, bis auf kleine Abzüge, den ich abführen mußte. Und da ist es nun eben (0% aus der Gutschrift).
      Was trage ich dann wo ein wenn ich keine 19% zahle. Ich habe nur die Eingabemöglichkeit mit 19% gefunden.

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        #4
        Zitat von Olga Wolga Beitrag anzeigen
        Eine Kleinunternehmerregelung ist für 2024 beantragt.
        Dann musst Du für 2022 und 2023 natürlich noch die Umsatzsteuer abführen. 19 %.

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          #5
          Und da ist es nun eben (0% aus der Gutschrift).
          Vielleicht hat dich der Netzbetreiber bereits jetzt auf Kleinunternehmer umgestellt ?

          Ein Ausweis von 0% wäre allerdings irreführend bzw. falsch. Ein Steuersatz von 0% gilt ja nur die Beschaffung von Photovoltaikanlagen

          ab 2023.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ein Ausweis von 0% wäre allerdings irreführend bzw. falsch. Ein Steuersatz von 0% gilt ja nur die Beschaffung von Photovoltaikanlagenab 2023.
            ....und auch für den Eigenverbrauch, wenn die Anlage mit ebendiesen 0% beschafft wurde, siehe BMF-FAQ:
            Bei Photovoltaikanlagen, die zum Nullsteuersatz erworben worden sind, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertabgabe dagegen nicht vor. Daher braucht der privat verbrauchte Strom in diesen Fällen nicht versteuert zu werden, auch wenn die Photovoltaikanlage dem Unternehmen zugeordnet worden ist.

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              #7
              ....und auch für den Eigenverbrauch, wenn die Anlage mit ebendiesen 0% beschafft wurde,
              Schon klar, hier geht es aber eindeutig um die Einspeisevergütung einer Bestandsanlage und nicht um den Eigenverbrauch.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Meine Abschläge wurden ja auch gesenkt, ich erhalte nur noch den Netto Abschlag. Das Geld fehlt mir ja auf dem Konto, wenn ich nun noch einmal 19% Umsatzsteuer zahle, zahle ich in dem Sinne zweimal. Einmal das was ich am Abschlag weniger bekomme und dann nochmal auf die Netto Einspeisevergütung. Oder verstehe ich da etwas falsch.

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                  #9
                  Meine Abschläge wurden ja auch gesenkt, ich erhalte nur noch den Netto Abschlag.
                  Das spricht aber doch dafür, dass der Netzbetreiber entweder bereits von der Anwendung der Kleinunternehmerregelung ausgeht

                  oder die Buchhaltung dort die Neuregelungen falsch interpretiert. Wann ist denn die Anlage in Betrieb genommen worden ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Im Jahr 2011

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                      #11
                      Im Jahr 2011
                      Da wäre doch die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung bereits 2017 möglich gewesen. Gibt es denn Gründe,

                      warum das erst ab 2024 erfolgen soll ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Nein esgibt keine Gründe, ich wußte das nicht besser.

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                          #13
                          Habe nun einen Antrag gestellt, dachte das geht nur für die Zukunft.

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                            #14
                            Habe nun einen Antrag gestellt, dachte das geht nur für die Zukunft.
                            Wechseln kann man zwar nur zu Beginn eines Kalenderjahres, aber das kann natürlich auch das Jahr 2023 sein, bzw., falls

                            deine Gutschrift das Jahr 2022 betrifft und noch keine Umsatzsteuererklärung für 2022 eingereicht wurde, auch noch zu Beginn des Jahres 2022.

                            Die Gutschrift des Netzbetreibers sollte natürlich einen Hinweis auf § 19 UStG bzw. die Kleinunternehmerregelung enthalten und nicht einen

                            Steuersatz von 0%.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ja, betrifft das Jahr 2022. Sie haben geschrieben, auch noch zu Beginn des Jahres 2022 kann ich dann den Antrag stellen, sie meinten bestimmt noch zu Beginn 2023?
                              Die Umsatzsteuererklärung wurde noch nicht gemacht. Machen muß ich die Erklärung auch mit Kleinunternehmerstatus, oder?
                              Habe gelesen, wenn man Kleinunternehmerstaus hat, ab 2023 dann nicht mehr!
                              Mein Netzbetreiber hat diesen Hinweis nicht darunter stehen.

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