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Wie wechsele ich von der Steuerklasse 2 zu 1?

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    Wie wechsele ich von der Steuerklasse 2 zu 1?

    Also, wenn ich bei den Formularen von Elster so schaue, dann finde ich bezüglich Steuerklassenwechsel ja folgendes:

    Wechsel 3/5, 4/4: Antrag auf Steuerklassenwechsel

    Aber wo kann ich die Lohsteuerklasse 2 beantragen bzw. wieder zurück zu Lohnsteuerklasse 1 gehen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen?

    Mit freundlichem Gruß

    #2
    Aber wo kann ich die Lohsteuerklasse 2 beantragen bzw. wieder zurück zu Lohnsteuerklasse 1 gehen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen?
    Beantragt wird die Steuerklasse 2 in der Anlage Kind zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Dort sollte man auch angeben können,

    dass die Voraussetzungen weggefallen sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von hannover.elster Beitrag anzeigen
      Aber wo kann ich die Lohsteuerklasse 2 beantragen
      Grundsätzlich wird die Steuerklasse 2 mit dem Formular Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beantragt. Dort ist die Anlage Kind hinzuzufügen.

      Ob man damit auch den Wegfall der Voraussetzungen mitteilen kann, das bezweifle ich. Ich würde in dem Fall einfach eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt verwenden.

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        #4
        Ob man damit auch den Wegfall der Voraussetzungen mitteilen kann, das bezweifle ich
        Da hast du vermutlich recht. In der Hilfe heißt es nur:

        Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse 2 umgehend ändern zu lassen, wenn eine der vorgenannten Voraussetzungen
        für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende entfällt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Da hast du vermutlich recht. In der Hilfe heißt es nur:

          Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse 2 umgehend ändern zu lassen, wenn eine der vorgenannten Voraussetzungen
          für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende entfällt.
          alles klar. das hätten die entwickler dann vielleicht in einem halbsatz noch weiter ausführen können, dass man dann einfach nur eine nachricht an das finanzamt schicken soll..

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            #6
            Wenn Kinder aus der Ausbildung fallen oder zu alt werden, macht das normlaerwiese die Kommune über das Melderegister automatisch. Anders natürlich, wenn man nicht mehr alleinerziehend ist.

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              #7
              Zitat von hannover.elster Beitrag anzeigen

              alles klar. das hätten die entwickler dann vielleicht in einem halbsatz noch weiter ausführen können, dass man dann einfach nur eine nachricht an das finanzamt schicken soll..
              Können bestimmt, nur dürfen dürfte die Frage sein. Immerhin ist es die amtliche Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

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