Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuerabzugsmerkmale verlängern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohnsteuerabzugsmerkmale verlängern

    Hallo!

    Ich hatte Ende 2022 Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragt und das läuft jetzt nach 2 Jahren aus.
    Wie kann ich den Antrag "verlängern"?

    Ich hatte irgendwo einen Punkt gefunden, der so aussah, als ich könnte verlängern und dabei Altdaten als Vorlage auswählen. Die Auswahlansicht war aber leer...

    #2
    Ich hatte Ende 2022 Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragt und das läuft jetzt nach 2 Jahren aus.
    Meinst du eine Lohnsteuerermäßigung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hmm, kann sein oder auch nicht?

      Der Wisch für mich vom Amt nennt es "folgende Lohnsteuerabzugsmerkmale wurden in ELStAM-Datenbank gespeichert" und dann wird ein "Jahres-Freibetrag" genannt.
      Wenn man googlt, findet man beide Bezeichnungen. Es es vielleicht aus Arbeitgebersicht Lohnsteuerabzugsmerkmale?

      Kommentar


        #4
        ... und dann wird ein "Jahres-Freibetrag" genannt.
        Dann geht es um eine Lohnsteuerermäßigung. Die kannst du hier für 2024 neu beantragen: https://www.elster.de/eportal/formul...evermaessigung

        Falls die für 2022 bereits über Mein ELSTER beantragt wurde, werden dir die Daten aus der früheren Abgabe zur Übernahme angeboten,

        was das Ausfüllen doch erheblich erleichtert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Du musst doch wissen, ob du vor zwei Jahren eine Lohnsteuerermaessigung beantragt hast. Eine Verlaegerung gibt es aber nicht, weil die Finanzbehoerde davon ausgeht, dass sich jaehrlich bzw. spaetestens alle zwei Jahren die Parameter fuer eine Ermaessigung aendern. Man kann aber eine Datenuebernahme von der letzten mit Elster vorgenommenen Antrag vornehmen. Der Antrag auf Lohnsteuerermaessigung ist unter "Fomulare u. Leistungen", "Alle Formulare" und dort unter "Lohnsteuer Arbeitnehmer" zu finden.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Dann geht es um eine Lohnsteuerermäßigung. Die kannst du hier für 2024 neu beantragen: https://www.elster.de/eportal/formul...evermaessigung

            Falls die für 2022 bereits über Mein ELSTER beantragt wurde, werden dir die Daten aus der früheren Abgabe zur Übernahme angeboten,

            was das Ausfüllen doch erheblich erleichtert.
            Und die Stelle hatte ich schon gefunden. Und da ist die Stelle für die Übernahme leer! 2022 habe ich das über MeinElstern gemacht.
            "Um Angaben zu übernehmen, muss ein passendes Formular abgegeben worden sein."

            Scheint ein Bug zu sein. Die Übersicht ist nur leer, wenn man für 2024 beantragen will.
            Wähle ich 2023, kann ich meine Übersendung für 2022 sehen. Ich kann auch die Daten übernehmen, aber der antrag ist dann für 2023 und das lässt sich nicht ändern...

            Kommentar


              #7
              Wähle ich 2023, kann ich meine Übersendung für 2022 sehen. Ich kann auch die Daten übernehmen, aber der antrag ist dann für 2023 und das lässt sich nicht ändern.
              Das ist tatsächlich ein BUG ! Denn wenn man schon die Gültigkeit für 2 Jahre beantragen kann, dann sollte natürlich auch die Datenübernahme

              aus dem vorvorigen Jahr angeboten werden. Bei der Einkommensteuer funktioniert das 2 Jahre zurück.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Ja aber voll!
                Man kann auch im "Postausgang" die alte Übermittlung auswählen und dann sagen "Übernehmen in neues Forumular":
                Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung - 2023

                Aber nicht für 2024 ;-)

                Kommentar


                  #9
                  Blöd! Ich würde trotzdem einen Antrag für 2023 machen und den für 2024 gleich hinterherschicken. Ein bisschen Mehraufwand. Aber noch im Rahmen, vielleicht.

                  Kommentar


                    #10
                    Man kann auch im "Postausgang" die alte Übermittlung auswählen und dann sagen "Übernehmen in neues Forumular":
                    Das weiß ich, aber damit lässt sich die Beschränkung der Datenübernahme auf das Vorjahr nicht umgehen.

                    Ich würde an die ELSTER-Hotline schreiben. Die Chancen, dass solche Fehler einigermaßen zeitnah behoben werden, sind recht gut.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Blöd! Ich würde trotzdem einen Antrag für 2023 machen und den für 2024 gleich hinterherschicken. Ein bisschen Mehraufwand. Aber noch im Rahmen, vielleicht.
                      2022+2=2024!

                      Es muss also ein Bugreport raus.

                      Kommentar


                        #12
                        Es muss also ein Bugreport raus.
                        Darum müssen sich die Betroffenen hier im Anwenderforum schon selbst kümmern, hier sind nur Anwender unterwegs.

                        Ich habe dir bereits die E-Mailadresse der Hotline verlinkt, selbst schreiben werde ich aber nicht. Ich bin ja nicht betroffen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Ich sehe gerade, wenn man das Forumular neu macht, kannt man "Jahresbetrag wie vorher" ankreuzen.
                          Was ich damals beim Antrag nicht gesehen hatte, war das Feld "Voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn". Ist das neu? Da steht, ich müsste es mindestens mit 0 ausfüllen.
                          Reicht das, oder muss ich wirklich für 2024 schätzen?

                          Edit:
                          In der Vorschau steht auch "Vereinfachter Antrag".
                          Zuletzt geändert von OnkelDonald; 02.12.2023, 13:19.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X