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Das erste Mal Steuererklärung

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    Das erste Mal Steuererklärung

    Hallo, ich möchte meine Einkommensteuererklärung für 22 machen. Ich habe das noch nie gemacht. Und die Fragen kommen nun von selbst.

    Ich habe 22 bis Juli, 4 Tage in einer Jugendeinrichtung als Meister gearbeitet. Ab Oktober habe ich als Monteur gearbeitet. Ich habe kein Eigentum und bin Deutscher.

    1.Frage: Muß ich überhaupt eine Erklärung abgeben? Meine Lohnsteuer wurde doch jeden Monat abgezogen.
    2. : Muß ich mein Gehalt vom Ersten und Zweiten AG getrennt oder zusammen erfassen, brutto oder Netto ??


    #2
    1. Zunächst ist kein Grund für eine Verpflichtung zur Abgabe erkennbar (die in diesem Fall auch deutlich verspätet wäre). Allerdings ist eine nicht ganzjährige Beschäftigung ein Fall, wo sich die freiwillige Abgabe lohnen kann.
    2. Brutto und Lohnsteuer werden in der Anlage N getrennt erfasst, die Beiträge zur Sozialversicherung in der Anlage Vorsorge summiert.
    Vielleicht solltest du dich mit dem Abruf von Bescheinigungen befassen. Gerade für den, der gar keine Ahnung hat, erleichtert das viel.

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      #3
      Arbeitslosengeld hast du zwischen Juli und September aber nicht bezogen oder ? Sonst müsstest du nämlich eine Erklärung einreichen.

      Das Gehalt ist brutto zu erfassen, so wie das in den Lohnsteuerbescheinigungen ausgewiesen ist. Wenn du dich schon bei Mein ELSTER

      registriert hast, dann wurde dir die Abrufberechtigung für Bescheinigungen bereits bei der Registrierung mit angeboten, die solltest du in

      jedem Fall nutzen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Die Kosten für Bewerbungen können in der Anlage N als Werbungskosten angegeben werden (Fahrkarten zum Bewerbungsgespräch, Ausdrucke, ...). Vielleicht hast Du Fortbildungen bezahlt, die ebenfalls in die Anlage N gehären?

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