Hallo,
für meine Tätigkeit als Ortsbürgermeisterin in RLP erhalte ich eine Lohnsteuerbescheinigung (StKl.6). Von dieser Aufwandsentschädigung ist ein Teil steuerfrei. Gebe ich dann in der Anlage N den bescheinigten Betrag an und wird somit der in Zeile 27 angegebene Anteil automatisch als steuerfreier Anteil "erkannt"? Oder muss ich den steuerfreien Teil in der Anlage N abziehen?
Vielen Dank vorab
Viele Grüße
Steuerle
für meine Tätigkeit als Ortsbürgermeisterin in RLP erhalte ich eine Lohnsteuerbescheinigung (StKl.6). Von dieser Aufwandsentschädigung ist ein Teil steuerfrei. Gebe ich dann in der Anlage N den bescheinigten Betrag an und wird somit der in Zeile 27 angegebene Anteil automatisch als steuerfreier Anteil "erkannt"? Oder muss ich den steuerfreien Teil in der Anlage N abziehen?
Vielen Dank vorab
Viele Grüße
Steuerle
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