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Frage zu "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigung"

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    Frage zu "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigung"

    Hallo,
    für meine Tätigkeit als Ortsbürgermeisterin in RLP erhalte ich eine Lohnsteuerbescheinigung (StKl.6). Von dieser Aufwandsentschädigung ist ein Teil steuerfrei. Gebe ich dann in der Anlage N den bescheinigten Betrag an und wird somit der in Zeile 27 angegebene Anteil automatisch als steuerfreier Anteil "erkannt"? Oder muss ich den steuerfreien Teil in der Anlage N abziehen?
    Vielen Dank vorab
    Viele Grüße
    Steuerle

    #2
    Gebe ich dann in der Anlage N den bescheinigten Betrag an und wird somit der in Zeile 27 angegebene Anteil automatisch als steuerfreier Anteil "erkannt"?
    Ist die steuerfreie Aufwandsentschädigung im bescheinigten Bruttoarbeitslohn enthalten ? Normalerweise ja wohl nicht oder doch ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Sorry Charlie 24,
      wollte die Frage gerade zurückziehen. Natürlich hast Du Recht. Aber vielleicht hilft das jemand anderem in Zukunft, meinen Denkfehler zu vermeiden
      Danke!

      Kommentar

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