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Jubiläumszuwendung, wo eintragen

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    Jubiläumszuwendung, wo eintragen

    Hallo
    Ich mache dieses Jahr das erste mal unsere Steuer über das Elster Programm.
    Ich habe in der Anlage N keine Möglichkeit das Jubiläumsgeld/Steuer aus Zeile 10/11 aus der Lohnsteuerkarte einzutragen. ( in Zeile 19 ist nichts vermerkt)
    Kann mir jemnad sagen wo ich das finde? Oder muss es wo anders rein?

    Danke schon mal

    Rapunzel

    #2
    Ich habe in der Anlage N keine Möglichkeit das Jubiläumsgeld/Steuer aus Zeile 10/11 aus der Lohnsteuerkarte einzutragen.
    Auf Seite 3 der Anlage N solltest du fündig werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo

      Habe es gefunden, Danke.
      Ich war in einem falschen Fenster, dachte ich bin schon in der Anlage N.

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        #4
        Hallo,

        ich bin gerade an der Einkommensteuer für 2024.

        Ich habe Geld für mein Firmenjubiläum vom AG erhalten.
        Dies kann ich in ELSTER Anlage N "Ermäßigt besteuerte Entschädigungen Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung" eintragen.
        Trage ich dann hierzu einbehaltene Lohnsteuer und Kirchensteuer (Zeile 10 und 11 der Lohnsteuerkarte) in ELSTER
        "Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen / Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut den Zeilen 16 und 17" ein.

        In den ELSTER-Sonderausgaben muss nochmals die Kirchensteuer eingetragen werden. Muß ich dann die Summe von Zeile 6 und 11 der Lohnsteuerkarte eintragen?

        Ist das korrekt?
        Zuletzt geändert von udokarl; Gestern, 16:26.
        Viele Grüße Udo Karl

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          #5
          Ist das korrekt?
          Sieht richtig aus. Ich würde aber warten, bis die Lohnsteuerbescheinigung abrufbar ist. Erklärungen für 2024

          werden sowieso erst ab Mitte März 2025 bearbeitet, also eilt es mit der Erklärung für 2024 wirklich nicht.

          https://forum.elster.de/anwenderforu...t-ganz-aktuell
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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