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Verluste aus Beteiligungen wo eintragen

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    Verluste aus Beteiligungen wo eintragen

    Ich habe vor ein paar Jahren ein paar Beteiligungen (Schiffe, Bürogebäude, Supermärkte) gezeichnet, die jährlichen Ausschüttungen lt. Steuerbescheinigungen in den Anlagen G oder V eingetragen (oder später durch das Finanzamt nachgetragen) und versteuert.
    Inzwischen sind einige Unternehmen in die Insolvenz gefallen und meine Einlagen verloren.
    Wo trage ich derartige Verluste bei Elster ein? Und für welches Steuerjahr? Jahr der Anschaffung (Zeichnung) oder Jahr der Insolvenz?

    #2
    Die Insolvenz ändert nichts daran, dass Irgendjemand verpflichtet ist Feststellungserklärungen einzureichen, so dass irgendwann ein Feststellungsbescheid kommt, aus dem sich die Daten ergeben. Wende Dich also an den Verantwortlichen dort.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      OK, mache ich. Danke Picard777.

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        #4
        Wo trage ich derartige Verluste bei Elster ein?
        Nicht jeder Vermögensverlust kann steuerlich geltend gemacht werden. Aber das wirst du aus den Feststellungsbescheiden ja sehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hoffentlich bekomme ich in derartigen Fällen überhaupt Feststellungsbescheide, meist fühlt sich da niemand mehr für zuständig.
          Wenn ich in den ersten Jahren die Ausschüttungen (= Gewinne/Einkünfte) brav versteuert habe, wird man mir sicher auch etwaige Verluste anrechnen.

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            #6
            Wenn ich in den ersten Jahren die Ausschüttungen (= Gewinne/Einkünfte) brav versteuert habe, wird man mir sicher auch etwaige Verluste anrechnen.
            Ich hatte in einer Nachlassverwaltung mal mit einem geschlossenen Immobilienfonds zu tun. Gezeichnet 1993 mit umgerechnet ca. 65.000,00 €,

            liquidiert 2016 mit einer Schlussausschüttung von ziemlich genau 650,00 €, Verlust also 99%, steuerlich zumindest damals völlig bedeutungslos.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ist ja kaum zu glauben. Machst Du Gewinne, will das Finanzamt einen Teil davon haben, machst Du Verluste, interessiert die das gar nicht. Bitter.

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                #8
                ... machst Du Verluste, interessiert die das gar nicht.
                Die 10-jährige Spekulationsfrist war beim Verkauf der Immobilien längst abgelaufen, auch ein Veräußerungsgewinn hätte nicht versteuert werden müssen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Die 10-jährige Spekulationsfrist gibt's m. W. aber nur bei Immobilien.

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                    #10
                    Die 10-jährige Spekulationsfrist gibt's m. W. aber nur bei Immobilien.
                    Richtig, aber du hast oben ja auch die Anlage V erwähnt, das hätte eine Immobilienbeteiligung sein können.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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