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    Vergleich Bescheiddaten akzeptieren

    Guten Abend Zusammen,

    ich habe leider keine große Ahnung von Steuern und habe mithilfe einiger Videos, meine Steuererklärung per ELSTER abgegeben. Nach 2 Wochen bekam ich einen Bescheid mit dem Titel "Vergleich für 2022 über erklärte Daten / Bescheiddaten". In diesem Bescheid, fällt meine Nachzahlung deutlich geringer aus als auf der Steuerberechnung die ich mir beim absenden der Erklärung angeschaut habe. Das kommt daher, dass ich einige Angaben völlig vergessen habe. Nun steht auf diesem Bescheid, dass der Bescheidabgleich keine rechtliche Bindungswirkung hat. Meine Frage ist, wie ich diesen Vergleich akzeptieren kann. Muss ich das überhaupt tun, oder nimmt das Amt automatisch die korrigierten Daten? Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe.

    Mit besten Grüßen

    #2
    Die Bescheiddaten sind zu Deiner Information. Zählen tut am Ende nur der Bescheid, den Du offenbar noch nicht hast.

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      #3
      Hallo junger Mann, Du hast über Elster eine Steuererklärung abgeschickt und bekamst nach 2 Wochen einen Steuerbescheid und einen Vergleich über die von Dir eingegebenen Daten mit den vom Finanzamt festgesetzten Daten in Dein Elster-Postfach übermittelt. Dies ist ein freiwilliger Dienst der Bundesländer.und hat keine rechtliche Bindung. Ein oder zwei Tage später musst Du dann aber den rechtlich verbindlichen Bescheid mit der Post vom Finanzamt bekommen haben. Er unterscheidet sich nicht von dem Bescheid, den Du zuvor ins Postfach bekommen hast; er ist aber nun verbindlich. Gefällt er Dir nicht oder hast Du Angaben vergessen, so kannst Du gegen diesen schriftlichen Bescheid Einspruch einlegen.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Die Bescheiddaten sind zu Deiner Information. Zählen tut am Ende nur der Bescheid, den Du offenbar noch nicht hast.
        Zitat von weinmann-manfred Beitrag anzeigen
        Hallo junger Mann, Du hast über Elster eine Steuererklärung abgeschickt und bekamst nach 2 Wochen einen Steuerbescheid und einen Vergleich über die von Dir eingegebenen Daten mit den vom Finanzamt festgesetzten Daten in Dein Elster-Postfach übermittelt. Dies ist ein freiwilliger Dienst der Bundesländer.und hat keine rechtliche Bindung. Ein oder zwei Tage später musst Du dann aber den rechtlich verbindlichen Bescheid mit der Post vom Finanzamt bekommen haben. Er unterscheidet sich nicht von dem Bescheid, den Du zuvor ins Postfach bekommen hast; er ist aber nun verbindlich. Gefällt er Dir nicht oder hast Du Angaben vergessen, so kannst Du gegen diesen schriftlichen Bescheid Einspruch einlegen.
        Ich danke euch beiden recht herzlich für die Antworten! Jetzt macht das Sinn. Dann werde ich wohl in paar Tagen den verbindlichen Bescheid erhalten Einen schönen Abend euch

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          #5
          weinmann-manfred: Dein Beitrag ist von der Sache her gut formuliert. Mich irritiert allerdings die Anrede "Hallo junger Mann", zumal ich aus dem Beitrag von iqkflat weder das Alter noch das Geschlecht ableiten kann. Mag lustig gemeint gewesen sein oder als Anspielung auf die steuerliche Unerfahrenheit, aber nicht jeder Benutzer oder jede Benutzerin dürfte amused sein, auf Verdacht als junger Mann oder junge Frau bezeichnet zu werden.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Der junge Mann hat mich auch überrascht . Aber im Zweifel wäre ich eher amüsiert und vielleicht sogar ein bisschen geschmeichelt, würde ich nochmal so angesprochen werden.

            Übrigens, tatsächlich hat mich die Büroangestellte der kleinen Autowerkstatt, bei der ich Kunde bin, vor wenigen Jahren noch so angesprochen, trotz meines sichtbar fortgeschrittenen Alters. Ich hab sie dann drauf hingewiesen dass ich diese Anrede von früher her noch kenne

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              #7
              Von Verkäuferinnen werde ich auch öfters mal so angesprochen.

              Es kann sich bei iqkflat auch um eine Frau handeln.
              Oder mal mit umgedrehten Rollen: Stell dir vor, jemand würde erfahrene Benutzer/innen dieses Forums mit eher geschlechtsloser Kennung, z.B. auch L. E. Fant, einfach so als "Frau" titulieren. Nicht jeder würde das wohl lustig finden. Zumal hier vermutlich eher Männer in der Mehrzahl sind.
              Zuletzt geändert von timote; 01.12.2023, 21:47. Grund: Rechtschreibung korrigiert
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                #8
                Von Veräuferinnen werde ich auch öfters mal so angesprochen.
                Rechtschreibprüfung abgeschaltet ? Vielleicht bist du ja auch deutlich jünger als die meisten erfahrenen Benutzer in diesem Forum.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Das stimmt natürlich. Wahrscheinlich sind hier viel mehr Frauen unterwegs, als wir alle meinen. Und wer weiß schon, ob Charlie24 Männlein oder Weiblein ist

                  Vielleicht kennt ja weinmann-manfred manfred den Fragesteller irgendwoher persönlich. Könnte sein ... auch wenn ich's nicht wirklich glaube.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Rechtschreibprüfung abgeschaltet ?
                    Also, ich hab verstanden was er/sie/es gemeint hat

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Rechtschreibprüfung abgeschaltet ? Vielleicht bist du ja auch deutlich jünger als die meisten erfahrenen Benutzer in diesem Forum.
                      Bei dir ist die Rechtschreibprüfung bekanntlich auch schon mal abgeschaltet. Wie alt die anderen erfahrenen Benutzer sind, will ich lieber nicht spekulieren.
                      Du kannst mir aber gerne sagen, wie ich die Rechtschreibprüfung im Forum überhaupt anschalte.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        #12
                        Bei dir ist die Rechtschreibprüfung bekanntlich auch schon mal abgeschaltet.
                        Nein, abgeschaltet ist die bei mir nie. Aber in meinem Alter übersieht man manchmal einen Grammatikfehler.

                        In meinem Browser ist die Rechtschreibprüfung Standard, wie das bei dir geht, weiß ich nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Bei mir ist die auch immer an. Aber ehrlich gesagt, mir fällt das gar nicht mehr auf, wenn da ein Wort mit einer roten welligen Linie unterstrichen ist. Ich halt mich sowieso nicht immer an alle Orthographieregeln, und schreib manchmal, wie mir der Schnabel gewachsen ist.

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                            #14
                            Aha, Porzellanladenmethode.

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                              #15
                              Ja, wie man an meinen orthographisch schwer zu verstehenden Beiträgen hier ja gut erkennen kann

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