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Herausnahme der Photovoltaikanlage aus dem Betriebesvermögen

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    Herausnahme der Photovoltaikanlage aus dem Betriebesvermögen

    Hallo zusammen,
    ich habe 2023 meine im Jahr 2019 errichtete Photovoltaikanlage mit einem Schreiben an das Finanzamt zum Nullsteuersatz aus dem Unternehmensvermögen herausgenommen.
    Wie trage ich dieses ins Formular für die Umsatzsteuererklärung 2023 ein.
    Im voraus schon mal meinen besten Dank für die Antwort

    #2
    Meiner Meinung nach greift der Steuersatz von 0 % hier gar nicht. In § 12 heißt es:

    Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage ...
    Also, was ist da passiert, bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen?

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      #3
      Meiner Meinung nach greift der Steuersatz von 0 % hier gar nicht.
      Wenn man dartun kann, dass der erzeugte Strom weitgehend selbst verbraucht wird, wozu das Vorhandensein eines Stromspeichers ausreicht,

      darf man die PV-Anlage zum 0-Steuersatz aus dem Unternehmensvermögen entnehmen. Da wird einfach eine unternehmerische Nutzung von

      weniger als 10% unterstellt. Dann muss man für den Eigenverbrauch keine Umsatzsteuer mehr entrichten, nur noch für die Lieferung an den

      Netzbetreiber. Zumindest solange, bis man zur Kleinunternehmerregelung wechseln kann.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hier noch ein Link zu den FAQ des BMF: https://www.bundesfinanzministerium....11131bodyText2

        Der Punkt kommt ziemlich weit unten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Jetzt habe ich auf einer OFD-Seite eine doch recht genaue Anleitung gefunden:

          Die Entnahme der Photovoltaikanlage ist zudem in den Umsatzsteuererklärungen anzugeben. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung geben Sie diese
          in der Kennziffer 87 und in der Umsatzsteuer-Jahressteuererklärung in der Kennziffer 158 mit dem Wiederbeschaffungswert der
          Anlage im Zeitpunkt der Entnahme an.


          Jetzt muss man nur noch herausfinden, welche Zeilennummer der Jahreserklärung der Kennziffer 158 entspricht.

          Ergänzung: In der Jahreserklärung für 2023 ist das die Zeile 29, die Kennziffer 158 ist ja in Mein ELSTER nicht angegeben.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 30.11.2023, 20:31. Grund: ergänzt um Zeilennummer Jahreserklärung 2023
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hier noch der Link: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde...Nullsteuersatz
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              FAQ des BMF
              Ok, das seh ich dann genauso.

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                #8
                Da kam zufällig heute noch ein BMF-Schreiben mit Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen. Vielleicht ist es ja nützlich für den einen oder anderen...

                Kommentar


                  #9
                  Vielleicht ist es ja nützlich für den einen oder anderen...
                  Immerhin wird die Entnahme zum Nullsteuersatz noch rückwirkend auf den 01.01.2023 erlaubt. Man muss sich aber beeilen, spätestens am 11.01.2024

                  muss die Entnahmeerklärung dem Finanzamt vorliegen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Moin Charlie24,

                    besten Dank für die schnelle und gute Antwort.

                    Einen schönen 1. Advent

                    Freundliche Grüße
                    DeBranding

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                      #11
                      Hallo zusammen,
                      ich möchte hier folgende Frage an euren Dialog anschließen!

                      wie ist denn die Abwicklung? Ich habe die rückwirkende Entnahme zum 1.1.2023 dem FA angezeigt und werde sie in der Umsatzsteuererklärung für 2023 eintragen. Muss ich jetzt die Umsatzsteuer Voranmeldung für jedes Quartal berichtigen? Ich habe ja bisher für selbstverbrauchten Strom in der Umsatzsteuer VA entsprechend angemeldet.

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                        #12
                        Ich habe ja bisher für selbstverbrauchten Strom in der Umsatzsteuer VA entsprechend angemeldet.
                        Eine Korrektur der Voranmeldungen bringt m. E. außer Arbeit nichts. Du kannst das doch jetzt mit der Jahreserklärung für 2023

                        in einem Aufwasch korrigieren.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Da du die Entnahme bereits dem FA angezeigt hast, würde ich in der USt-Jahreserklärung nur noch die Umsätze aus dem eingespeisten Strom erklären.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                            #14
                            ... würde ich in der USt-Jahreserklärung nur noch die Umsätze aus dem eingespeisten Strom erklären.
                            Es muss auch die Entnahme zum Wiederbeschaffungswert zum Entnahmezeitpunkt (01.01.2023) erklärt werden und zwar in

                            Zeile 29, Kennziffer 158 der Jahreserklärung.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Es muss auch die Entnahme zum Wiederbeschaffungswert zum Entnahmezeitpunkt (01.01.2023) erklärt werden und zwar in

                              Zeile 29, Kennziffer 158 der Jahreserklärung.
                              Hallo Charlie,
                              besten Dank für die Info. Ich mache meine erste Ust Jahreserklärung für das Jahr 2023. Meine Anlage habe ich bereits letztes Jahr entnommen und FA hat es bestätigt. Nun muss ich in der Zeile 29 in Elster "Unentgeltliche Wertabgaben - Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG zu 0 %" einen Wert eintragen. Wenn ich richtig verstehe, muss ich den Wert meiner Anlage eintragen? Meine Anlage wurde im April 2023 in Betrieb genommen. Somit müsste ich aus der Rechnung den Netto Betrag einfach eintragen?
                              Danke im Voraus!
                              Wonameda

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