Korrektur EST2022 notwendig, aber letzter Formularentwurf ist nicht aktuell

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  • korowjew
    Neuer Benutzer
    • 25.09.2020
    • 2

    #1

    Korrektur EST2022 notwendig, aber letzter Formularentwurf ist nicht aktuell

    Die Gewinnermittlung ist geringfügig falsch gewesen. Das habe ich erst jetzt festgestellt.
    Ein letztes Formular finde ich mit "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2022 (wiederhergestellt)" in den Entwürfen.
    Das ist aber ein älterer Stand. Da fehlen eine ganze Reihe von Eingaben?
    Wie korrigiere ich jetzt die ESt-Erklärung.
    Danke im Voraus
    Iwan
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Wie korrigiere ich jetzt die ESt-Erklärung.
    Die kannst du unter Übermittelte Formulare neu starten und korrigieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • korowjew
      Neuer Benutzer
      • 25.09.2020
      • 2

      #3
      Vielen Dank. Jetzt bin ich gerettet.
      Ich hatte drauf geklickt, da kam aber nur das Übertragungsprotokoll. Die drei Punkte am Rand und "Diese Daten in neues Formular übernehmen" war die Lösung.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Die drei Punkte am Rand und "Diese Daten in neues Formular übernehmen" war die Lösung.
        In Mein ELSTER ist leider nicht alles selbsterklärend und wenn man auf den Button auf der rechten Seite geht, wird zunächst auch nur

        Aktionen anzeigen eingeblendet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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