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Neu angeschafften PC abschreiben - Nebenberuflich Selbständig

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    Neu angeschafften PC abschreiben - Nebenberuflich Selbständig

    Hallo,

    ich will im Jahr 2023 meinen neu angeschafften PC (auch dieses Jahr) von der Steuer absetzen. So wie ich verstanden habe, kann dies auch komplett in diesem Jahr (und nicht über Jahre verteilt), abgesetzt werden.
    Quelle, von wo ich die Informationen habe.

    Dies sind die Rahmenbedingungnen:
    -> Nebenberuflich selbstständig (Freiberufler), Kleinunternehmerregelung angwendet.
    -> PC kostet 4000 Euro.
    -> Ich will von der 50/50% (Privat/Beruflich) Regelung gebrauch machen.
    -> Verwende das Online Elster Portal (www.elster.de) - Schreibe es sicherheitshalber mal hin.

    Ich habe die Suchfunktion verwendet, doch leider konte ich keine gescheiten antworten auf die Fragen finden:
    1. Ist es richtig, den PC in die AVEÜR in diesem Falle (komplette Kosten auf ein Jahr abschreiben) einzutragen?
    2. Wenn ja, trägt man es unter „Büroausstattung“, oder „"Andere" ein unter "Beweglichen Wirtschaftsgütern"?
    3. Muss in diesem Falle dann einfach der Einlagenwert und AfA gleich sein in? Siehe Screenshot unten.
    4. Wie mache ich kenntlich, zu welchem Prozentsatz ich den PC privat und beruflich verwende?
    5. In die Anlage EÜR unter "Absetzung für Abnutzung (AfA)" muss dann in Zeile 31 auch der PC Preis eingetragen werden, praktisch das Ergebnis von der AVEÜR?


    Hier und hier sind die ähnlichen Fragen in diesem Forum, wo ich aber leider keine Antwort auf die Frage bekommen habe.

    Vielen dank für eure Hilfe.


    Screenshot für Frage 3:
    grafik.png

    #2
    Zur Frage 4: Ich würde nur den beruflichen Anteil als AHK / Einlagewert eintragen. Im Text vermerkst du z.B. "PC ..., berufl. 50% von € 4000". So verstehe ich den unter dem ersten "Hier" verlinkten Thread dieses Forums.
    Zu Frage 3: Ja, AfA und AHK sind gleich bei Vollabschreibung im Anschaffungsjahr.
    Zu Frage 1: Siehe Anmerk. zu Frage 4.
    Zu Frage 2: Büroausstattung klingt für mich naheliegender als "andere".
    Zu Frage 5: Da müsste ich mir erst die Formulare genauer ansehen bzw. testen.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Hallo! Ich bin auch als Rentner nebenberuflich selbstständig und zwar an der VHS. In der Steuererklärung kann ich eine Übungsleiterpauschale von 3000 Euro jährlich geltend machen. Nun habe ich aber festgestellt, dass das FA mir in den letzten beiden Jahren nur 2600 anerkannt hat.Das ist bedauerlich, da sich der monatliche Beitrag zur KV dadurch erhöht. Weiss jemand, wieso ich die 3000 Euro nicht geltend machen kann?

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        #4
        Was steht denn in den Erläuterungen zum Bescheid?

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          #5
          Leider keine diesbezügliche Bemerkung. Auf mein Telefonat hin erwiderte die Dame vom Finanzamt nur mit einem fröhlichen "Ach ja? " Das würde sich sowieso nicht auf die Steuer auswirken.....Das ist zwar wahr, auf die Steuer zwar nicht, aber sehr wohl auf den KV-Beitrag....

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            #6
            Zitat von marinasala Beitrag anzeigen
            Das würde sich sowieso nicht auf die Steuer auswirken.....Das ist zwar wahr, auf die Steuer zwar nicht, aber sehr wohl auf den KV-Beitrag....
            Der Freibetrag kann natürlich nicht höher sein, als Deine entsprechenden Einnahmen. Wie hoch waren diese ?

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              #7
              Um die 12 T.

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