Hallo,
ich will im Jahr 2023 meinen neu angeschafften PC (auch dieses Jahr) von der Steuer absetzen. So wie ich verstanden habe, kann dies auch komplett in diesem Jahr (und nicht über Jahre verteilt), abgesetzt werden.
Quelle, von wo ich die Informationen habe.
Dies sind die Rahmenbedingungnen:
-> Nebenberuflich selbstständig (Freiberufler), Kleinunternehmerregelung angwendet.
-> PC kostet 4000 Euro.
-> Ich will von der 50/50% (Privat/Beruflich) Regelung gebrauch machen.
-> Verwende das Online Elster Portal (www.elster.de) - Schreibe es sicherheitshalber mal hin.
Ich habe die Suchfunktion verwendet, doch leider konte ich keine gescheiten antworten auf die Fragen finden:
1. Ist es richtig, den PC in die AVEÜR in diesem Falle (komplette Kosten auf ein Jahr abschreiben) einzutragen?
2. Wenn ja, trägt man es unter „Büroausstattung“, oder „"Andere" ein unter "Beweglichen Wirtschaftsgütern"?
3. Muss in diesem Falle dann einfach der Einlagenwert und AfA gleich sein in? Siehe Screenshot unten.
4. Wie mache ich kenntlich, zu welchem Prozentsatz ich den PC privat und beruflich verwende?
5. In die Anlage EÜR unter "Absetzung für Abnutzung (AfA)" muss dann in Zeile 31 auch der PC Preis eingetragen werden, praktisch das Ergebnis von der AVEÜR?
Hier und hier sind die ähnlichen Fragen in diesem Forum, wo ich aber leider keine Antwort auf die Frage bekommen habe.
Vielen dank für eure Hilfe.
Screenshot für Frage 3:
grafik.png
ich will im Jahr 2023 meinen neu angeschafften PC (auch dieses Jahr) von der Steuer absetzen. So wie ich verstanden habe, kann dies auch komplett in diesem Jahr (und nicht über Jahre verteilt), abgesetzt werden.
Quelle, von wo ich die Informationen habe.
Dies sind die Rahmenbedingungnen:
-> Nebenberuflich selbstständig (Freiberufler), Kleinunternehmerregelung angwendet.
-> PC kostet 4000 Euro.
-> Ich will von der 50/50% (Privat/Beruflich) Regelung gebrauch machen.
-> Verwende das Online Elster Portal (www.elster.de) - Schreibe es sicherheitshalber mal hin.
Ich habe die Suchfunktion verwendet, doch leider konte ich keine gescheiten antworten auf die Fragen finden:
1. Ist es richtig, den PC in die AVEÜR in diesem Falle (komplette Kosten auf ein Jahr abschreiben) einzutragen?
2. Wenn ja, trägt man es unter „Büroausstattung“, oder „"Andere" ein unter "Beweglichen Wirtschaftsgütern"?
3. Muss in diesem Falle dann einfach der Einlagenwert und AfA gleich sein in? Siehe Screenshot unten.
4. Wie mache ich kenntlich, zu welchem Prozentsatz ich den PC privat und beruflich verwende?
5. In die Anlage EÜR unter "Absetzung für Abnutzung (AfA)" muss dann in Zeile 31 auch der PC Preis eingetragen werden, praktisch das Ergebnis von der AVEÜR?
Hier und hier sind die ähnlichen Fragen in diesem Forum, wo ich aber leider keine Antwort auf die Frage bekommen habe.
Vielen dank für eure Hilfe.
Screenshot für Frage 3:
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