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Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen ist leer

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    Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen ist leer

    Der Abruf von "Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen" wurde beantragt und ich habe auch eine entsprechende Mail bzw. Elster Nachricht "Statusmitteilung für Berechtigungen: Antragseingang" von Elster.de bekommen. Das hat folglich geklappt - ich könnte somit für jemand anderen die Belege abrufen.

    Antragsdatum ist der 03.12.2023 - bis zum Ablauf hätte ich noch etwas Zeit ...
    Allerdings ist die entsprechende aktuell Seite auf Elster.de leer:
    grafik.png
    Da das ganze ja elektronisch ist sollte es doch am 4.12. schon verfügbar sein, oder? Evtl. habe ich ja auch etwas anderes übersehen?

    Viele Grüße
    Olaf

    #2
    So schnell geht das nicht. Die "andere Person" bekommt mit der Briefpost ein Schreiben mit einem Freischaltcode, den diese Person an Dich weitergeben kann. Wenn Du dann diesen Freischaltcode bei ELSTER einmalig einträgst, kannst Du zukünftig MIT DEINEM EIGENEN ABRUFCODE auch die Bescheinigungen dieser Person abrufen. Wobei es manchmal auch einen Tag nach Eintrag des Freischaltcodes dauern kann, bis die Bescheinigungen abrufbar sind.

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      #3
      So schnell geht das nicht.
      Wenn ich in Mein ELSTER eine Abrufberechtigung für eine andere Person beantrage, ist der Antrag dort sichtbar, auch wenn er noch nicht

      genehmigt ist. Der Screenshot hier zeigt aber nicht die Registerkarte Meine Abrufberechtigungen, auf der man auch den Status sehen würde.

      Ein Antrag vom 03.12.2023 kann am 04.12.2023 nur dann genehmigt sein, wenn die andere Person ein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat.

      Der Versand eines Freischaltcodes per Post dauert regelmäßig mehrere Tage, manchmal auch länger.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für die Antworten. Die andere Person hat den Brief vom FA/Elster noch nicht bekommen - also warte ich.

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          #5
          Hat letztlich alles geklappt. Auch wenn es alles online geht, sollte man einige Tage an Geduld mitbringen

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