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Anlage zu Maßnahmen zur energetischen Sanierung im ELSTER-Programm

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    Anlage zu Maßnahmen zur energetischen Sanierung im ELSTER-Programm

    Ich habe im selbstgenutzen Einfamilienhaus ein neues Fenster und eine Balkonsolaranlage einbauen lassen. Angeblich kann ich das mit Hilfe einer speziellen Anlage zur energetischen Sanierung bei der Steuer absetzen. Das Formular dazu findet sich zwar im Netz, jedoch nicht im ELSTER-Programm.Wie gehe ich hier vor?

    #2
    Das Formular dazu findet sich zwar im Netz, jedoch nicht im ELSTER-Programm.
    Die Anlage Energetische Maßnahmen ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, die du dort hinzufügen musst.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Am besten auch gleich die entsprechende Bescheinigung des ausführenden Unternehmens als Beleg mitschicken. Nach meiner Erfahrung wird dieser immer angefordert und so spart man sich etwas Bearbeitungszeit.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Zur Förderfähigkeit habe ich mich bewusst nicht geäußert. Falls mit Balkonsolaranlage Photovoltaik gemeint ist, ist das ja für sich allein

        keine energetische Sanierung im Sinne von § 35c EStG.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ein neues Fenster für sich allein wird es auch nicht rausreißen :-)
          Aber genau dafür ist ja auch die Bescheinigung des leistenden Unternehmers. Die Damen & Herren des FAs haben in dieser Hinsicht ja selbst keine Prüfungskompetenz.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

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              #7
              Hallo,

              ich habe eine Frage ich habe in 2023 eine neue Heizanalge einbauen lassen, Öl Brennwert. Die Kosten dafür habe ich in der Steuer als Handwerkerleistungen angegeben nun habe ich gelesen das diese auch über mehrer Jahre als Maßnahem zur Energetischen Sanierung abgegolten werden können.
              Die Steuer wäre zwar schon verschickt aber noch nicht bearbeitet, daher kann ich sie ja zurückholen.
              Geht das die Kosten über mehrere Jahre abzusetzen, muss ich dazu dann einfach die Kosten bei Handwerkerleistungen rausnehmen?

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                #8
                Geht das die Kosten über mehrere Jahre abzusetzen,
                An eine energetische Sanierung werden bestimmte fachliche Anforderungen gestellt, deren Erfüllung dein Energieberater bzw. Fachbetrieb bestätigen muss.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Grundsätzlich kann man eine abgegebene Steuererklärung durch eine berichtigte ersetzen. Also einfach nochmal eine Erklärung erstellen, die Daten der bisherigen mit übernehmen und dann die Änderungen durchführen und senden.

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                    #10
                    Schönen guten Abend,
                    ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich bei meiner Steuererklärung die Anlage "Energetische Maßnahmen" nutzen darf.
                    Wir haben unser Dach saniert und ausgebaut mit neuer Dämmung. Von der BAFA haben wir bereits einen Zuschuss dafür erhalten. Darf ich dennoch die oben genannte Anlage benutzen und alle relevanten Unterlagen dazu einreichen oder bringt das nichts?
                    Ich bin über jede Antwort dankbar!

                    Liebe Grüße
                    Freddy

                    Kommentar


                      #11
                      Von der BAFA haben wir bereits einen Zuschuss dafür erhalten. Darf ich dennoch die oben genannte Anlage benutzen und alle relevanten Unterlagen dazu einreichen oder bringt das nichts?
                      Du musst einfach den Text von § 35c Abs. 3 EStG lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html

                      Doppelförderung geht nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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