Hallo und guten Morgen.
Mir wurden - wie erwartet - sämtliche Sonderabschreibungen / Abschreibungen für meine PV-Anlage aus dem Jahr 2022 rückwirkend gestrichen (neue Gesetzeslage). Eigentlich wurden nicht nur die Sonderabschreibungen rausgenommen sondern alle Verluste im Bezug zur PV-Anlage (keine Handwerker oder Materialkosten). Natürlich darf ich die Umsatzsteuer vorlegen, das entfällt ja wohl erst ab dem Jahr 01-2023. Habe 2021 die Kleinunternehmerregel gewählt. Würde jetzt gerne einen Einspruch einlegen, mal für alle Fälle da es diesbezüglich ja schon Musterprozesse geben soll, die eine rückwirkende Streichung der AfA anzweifeln. Weiß aber nicht wie man sowas richtig formuliert. Hat hier jemand ggf. schon Erfahrung bzw. ein Kleines Muster
Herzlichen Dank
Mir wurden - wie erwartet - sämtliche Sonderabschreibungen / Abschreibungen für meine PV-Anlage aus dem Jahr 2022 rückwirkend gestrichen (neue Gesetzeslage). Eigentlich wurden nicht nur die Sonderabschreibungen rausgenommen sondern alle Verluste im Bezug zur PV-Anlage (keine Handwerker oder Materialkosten). Natürlich darf ich die Umsatzsteuer vorlegen, das entfällt ja wohl erst ab dem Jahr 01-2023. Habe 2021 die Kleinunternehmerregel gewählt. Würde jetzt gerne einen Einspruch einlegen, mal für alle Fälle da es diesbezüglich ja schon Musterprozesse geben soll, die eine rückwirkende Streichung der AfA anzweifeln. Weiß aber nicht wie man sowas richtig formuliert. Hat hier jemand ggf. schon Erfahrung bzw. ein Kleines Muster
Herzlichen Dank
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