PV-Anlage; EÜR; Sonderabschreibung-Abschreibung; Tipps/Muster für einen Einspruch

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  • Ypsilon
    Neuer Benutzer
    • 05.04.2021
    • 5

    #1

    PV-Anlage; EÜR; Sonderabschreibung-Abschreibung; Tipps/Muster für einen Einspruch

    Hallo und guten Morgen.

    Mir wurden - wie erwartet - sämtliche Sonderabschreibungen / Abschreibungen für meine PV-Anlage aus dem Jahr 2022 rückwirkend gestrichen (neue Gesetzeslage). Eigentlich wurden nicht nur die Sonderabschreibungen rausgenommen sondern alle Verluste im Bezug zur PV-Anlage (keine Handwerker oder Materialkosten). Natürlich darf ich die Umsatzsteuer vorlegen, das entfällt ja wohl erst ab dem Jahr 01-2023. Habe 2021 die Kleinunternehmerregel gewählt. Würde jetzt gerne einen Einspruch einlegen, mal für alle Fälle da es diesbezüglich ja schon Musterprozesse geben soll, die eine rückwirkende Streichung der AfA anzweifeln. Weiß aber nicht wie man sowas richtig formuliert. Hat hier jemand ggf. schon Erfahrung bzw. ein Kleines Muster

    Herzlichen Dank
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Tja, steuerfrei ist steuerfrei, da gibts auch keine Ausgaben. Eigentlich musst du nur schreiben, hiermit lege ich Einspruch an und will trotz Steuerfreiheit meine Ausgaben. Viel Erfolg wirst du nicht haben. Handwerkerleistungen können natürlich trotzdem geltend gemacht werden (Steuerermäßigung § 35a, nicht als Betriebsausgaben).

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    • Ypsilon
      Neuer Benutzer
      • 05.04.2021
      • 5

      #3
      Zum Erfolg....ja ich weiß... aber ich werd mal Einspruch einlegen, auch wenn ich da selbst wenig Hoffnung hab...Aber wer weiß, wenigstens 2022 wär ja schon mal was ...Aber man soll ja im Einspruch immer ein bisserl fachlich versiert schreiben und schon die ganzen Paragraphenkette ist mir nicht bekannt .....

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        du brauchst als Laie keinen §. Schreib schriftlich was du meinst.

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        • Beamtenschweiß
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2014
          • 3014

          #5
          Warum willst du Einspruch einlegen, wenn du selbst schon am Erfolg zweifelst? Nur um das FA zu ärgern?
          Die Rechtslage ist klar und eindeutig in § 3 Nr. 72 EStG geregelt. Es gibt auch keine unzulässige Rückwirkung.

          Zur Umsatzsteuer, da hat sich doch für Bestandanlagen gar nichts geändert. Außerdem bist Kleinunternehmer und bezahlst folglich keine USt auf den gelieferten oder selbst verbrauchten Strom und hast dafür aber auch keinen Vorsteuerabzug (das war schon immer so).
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            Außerdem bist Kleinunternehmer ...
            Vielleicht ? Zumeist wurde zur Regelbesteuerung optiert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Beamtenschweiß
              Erfahrener Benutzer
              • 10.04.2014
              • 3014

              #7
              Charlie24 Der TE hat selber geschrieben, dass er 2021 die KUR gewählt hat.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45933

                #8
                Der TE hat selber geschrieben, dass er 2021 die KUR gewählt hat.
                Richtig, aber die Leute schreiben viel, wenn der Tag lang ist. Der TE hat u. a. auch geschrieben:

                Natürlich darf ich die Umsatzsteuer vorlegen, das entfällt ja wohl erst ab dem Jahr 01-2023.
                Anstatt sich mit einem nicht erfolgversprechenden Einspruch bei der Einkommensteuer zu befassen, wäre der TE besser beraten,

                zu prüfen. ob natürlich nur im Fall der Regelbesteuerung eine Entnahme aus dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen in Betracht kommt.

                Hallo zusammen, ich habe 2023 meine im Jahr 2019 errichtete Photovoltaikanlage mit einem Schreiben an das Finanzamt zum Nullsteuersatz aus dem Unternehmensvermögen herausgenommen. Wie trage ich dieses ins Formular für die Umsatzsteuererklärung 2023 ein. Im voraus schon mal meinen besten Dank für die Antwort

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • Ypsilon
                  Neuer Benutzer
                  • 05.04.2021
                  • 5

                  #9
                  So jetzt habt ihr mich erwischt ....natürlich habe ich damals die Regelbesteuerung gewählt und versteuer hier alles !...was Versorgerbeträge u. Eigenverbrauch angeht ...nicht die KUR ...sorry...dem Link werde ich mal folgen und lesen...nein ich möchte das FA nicht ärgern...die sind ganz nett hier ... ich wollte nur die formellen Vorgaben für den Einspruch und die habe ich bekommen, hierfür herzlichen Dank...

                  Kommentar

                  • Beamtenschweiß
                    Erfahrener Benutzer
                    • 10.04.2014
                    • 3014

                    #10
                    Hinsichtlich der USt bei PV Anlagen gibt es ein neues BMF Schriben hinsichtlich der Entnahme und dem Wwechsel zur KUR
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45933

                      #11
                      ....natürlich habe ich damals die Regelbesteuerung gewählt und versteuer hier alles !
                      Wie ich schon vermutet hatte.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      • timote
                        Erfahrener Benutzer
                        • 24.01.2023
                        • 740

                        #12
                        Ich habe mich durchaus bei manchen deiner Antworten auf unklar formulierte Fragestellungen schon mal gefragt, in welchem Maß du hellseherische Fähigkeiten hasst. ;--)
                        SCJ timote
                        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        • holzgoe
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.01.2009
                          • 12107

                          #13
                          Zitat von timote Beitrag anzeigen
                          Ich habe mich durchaus bei manchen deiner Antworten auf unklar formulierte Fragestellungen schon mal gefragt, in welchem Maß du hellseherische Fähigkeiten hasst. ;--)
                          das ist keine Hellseherei, sondern Erfahrungswerte aus den laufenden Jahren -> manchmal rückt der TE nach fünf, sechs oder sieben Fragen bzw. Beiträgen plötzlich mit Sachverhalten raus, die vorher verneint oder nie erwähnt wurden.

                          Tschüß

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45933

                            #14
                            ... in welchem Maß du hellseherische Fähigkeiten hasst. ;--)
                            Bei dem Thema braucht es wirklich keine hellseherischen Fähigkeiten, die Option zur Regelbesteuerung war bei Photovoltaik bis 2022 quasi Pflicht.

                            Die letzten Jahre wurden überwiegend Anlagen mit Stromspeicher installiert, da reden wir von Investitionen von netto um die 20.000,00 € und demnach

                            von Vorsteuerbeträgen von knapp 4.000,00 €. Wer hätte darauf verzichten wollen ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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