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Erbschaftsteuererklärung Doppelbesteuerung wo eintragen?

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    Erbschaftsteuererklärung Doppelbesteuerung wo eintragen?

    Hallo Allen,

    wenn ich aus der Schweiz Geld erbe, wird die bereits bezahlte Schweizer Erbschaftsteuer wegen einem Doppelsteuerabkommen mit der Schweiz auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet.

    Weiß jemand genau wo ich in der Erbschaftsteuererklärung diese bereits bezahlte Erbschaftssteuer eintragen muss?

    Vielen Dank

    #2
    Im Hauptvordruck unter "2 - Erblasser" traegt du doch den letzten Wohnsitz des Erblassers im Ausland ein. Das sollte eigentlich schon ausreichend sein. Zusaetzlich koennte man noch zur Sicherheit unter "11 - Bemerkungen ..." einen Hinweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz hinweisen. Aber dann bitte auch den Haken bei Tz. 108 setzen.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Danke HundKatzeMaus,

      also würde folgender Text dazu in Bemerkungen schon ausreichen damit das Finanzamt es schon richtig bewertet?

      "Bitte folgendes laut Doppelsteuerungsabkommen mit der Schweiz berücksichtigen. Es wurden bereits 10.000 € Erbschaftssteuer auf den genannten Betrag von 100.000 € in Tabellenzeile 65 in der Schweiz entrichtet."


      ErbschaftsteuererklärungElster.jpg
      Zuletzt geändert von ollibaer; 08.12.2023, 11:20.

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        #4
        Die Betraege wuerde ich zwar nicht nennen, aber sonst ist das meines Erachtens voellig ausreichend.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Danke, das hört sich plausibel und einfach an.

          Das Finanzamt kann das Feld ja nicht einfach ignorieren und müsste gegebenenfalls rückfragen wenn was falsch oder unklar ist.
          Außerdem könnte man ja auf den Bescheid dann immer noch Einspruch einlegen weil man es ja angegeben hat.
          Oder sehe ich das falsch?

          Den bezahlten Steuerbetrag muss ich wohl schon nennen, der Beamte weiß ja sonst nicht wieviel er Berücksichtigen muss.

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            #6
            Den bezahlten Steuerbetrag muss ich wohl schon nennen, der Beamte weiß ja sonst nicht wieviel er Berücksichtigen muss.
            Natürlich nennt man den Betrag, ich wüsste nicht, was dagegen sprechen würde. Wahrscheinlich wirst du die Zahlung auch belegen müssen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Natürlich nennt man den Betrag, ich wüsste nicht, was dagegen sprechen würde. Wahrscheinlich wirst du die Zahlung auch belegen müssen.
              Danke Allen
              Dann ist es ja recht einfach.
              Das Gesetz dazu las sich extrem kompliziert.

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