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Ausbildung Praktikum Übernahme behindertes Kind in Vollarbeitszeit

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    Ausbildung Praktikum Übernahme behindertes Kind in Vollarbeitszeit

    Guten Abend, es geht mir um 2022 - ich helfe wieder - unser Schwiegersohn/Tochter haben irgendwie keine Steuererklärung hinbekommen , die sie ursprünglich selbst machen wollten und ein Fristschreiben kam.
    im Bescheidszeitraum 2021 war ein Sohn -geb. 2001 und gegenwärtig weiter zu Hause wohnend - bei seinen Eltern - meiner Tochter und Schwiegersohn -aufgrund seiner Schwer-Behinderung noch nicht erwerbsfähig - Sein Erwerbsfähigkeits-Zustand verbesserte sich aber, was auch durch einen veränderten Schwerbehinderungsgrad dokumentiert wurde. Er wurde für eine Art Praktikum/Ausbildung einer Firma vermittelt, die ihn danach auch in praktischer 'Vollzeit' auf ihn zugeschnitten - ab 09/2022 übernahm, jedoch nicht in voller tariflicher 'Leistung'.

    -Er bekam von 1-8 / 2022 von der Bundesagentur für Arbeit ein beitragspflichtiges Entgelt genannt 'Ausbildungsgeld' - Frage: wo trage ich das ein

    -In der Zeile 19 stand bisher :19 Das Kind war wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande, sich selbst finanziell zu unterhalten vom - bis
    Wie muss ich denn das eintragen bzw. bewerten?

    Er bekommt jetzt ab 9/2022 Lohn mit Lohnsteuerbescheinigungen - aber es ist nicht voller Lohn - weil er ja nur begrenzt einsatzfähig ist- fällt er jetzt hier ganz raus, oder muss ich eine Anlage N nun auch für ihn anlegen in der gemeinsamen Veranlagung mit seinen Eltern - seine Mutter ist nicht berufstätig.
    Vielen Dank für Antworten

    #2
    Es gibt keine Zusammenveranlagung von Eltern und Kindern.

    Mach für Deinen Enkel eine eigene Steuererklärung wenn bei ihm Lohnsteuer einbehalten wurde. Beantrage die Freischaltung des Bescheinigungsabrufs für ihn, er bekommt dann mit der Briefpost einen Freischaltcode den er an Dich weitergeben soll, wenn Du den in Deinem ELSTER-Zugang einmalig eingetragen hast kannst Du mit Deinem eigenen Abrufcode seine Bescheinigungen abrufen und direkt in seine Steuererklärung eintragen lassen.
    Füge die Anlage außergewöhnliche Belastungen bei und trage den höchsten Grad der Behinderung ein den er 2022 hatte.
    Wenn Lohnsteuer bei ihm einbehalten wurde erhält er wahrscheinlich alles zurück weil er ja nur 4 Monate Lohn bekommen hat.

    Bei der Steuererklärung für Deine Tochter und ihren Mann machst Du es genau so mit dem Bescheinigungsabruf.
    Falls für den Enkel noch Kindergeld gezahlt wurde fügst Du die Anlage Kind bei und machst zutreffende Angaben.
    Wenn nicht für das ganze Jahr Kindergeld gezahlt wurde fügst Du außerdem die Anlage Unterhalt bei und machst für die Monate, in denen KEIN Kindergeld gezahlt wurde zutreffende Angaben zu seinem Einkommen. Solange er im Haushalt der Eltern wohnt und versorgt wird kannst Du bei dem geleisteten Unterhalt für jeden Monat 862,25 € ansetzen (1/12 von 10.347 €).

    Darüber hinaus wäre zu prüfen ob eine Übertragung des eigentlich dem Enkel zustehenden Behindertenpauschbetrages auf die Eltern möglich und sinnvoll ist.

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      #3
      Guten Morgen und herzlichen Dank für den hilfreichen Beitrag. Habe das mit der Abrufberechtigung veranlasst.

      Die Anlage Kind für 2021 wurde in 2021 genutzt. Dort war noch in Zeile 6 das Kindergeld eingetragen.

      Nun bezog meine Enkel in 1-8/2022 'Ausbildungsgeld' lt. der Bescheinigung der Agentur für Arbeit...Die Bescheinigung wurde an unsere Tochter adressiert-*
      Wird diese Summe jetzt im neuen Steuerfall angelegt für meinen Enkel eingetragen...oder noch in der Zeile 6 bei den Eltern bzw. neu Wo? Der Lohn ist klar...eigene Anlage N

      Bei den Eltern verwende ich zwar wiederum die Anlage 'Kind', hier müsste ich jetzt die Zeile 6 freilassen richtig?
      Die Zeile 19 aber lassen, nur das Kalenderjahr von bis aktualisieren.?
      Die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages erfolgte damals.*

      Danke nochmals für Antworten und Entschuldigung, falls ich etwas doppelt frage, bzw. die vielleicht schon hier gegebene Antwort nicht so focussiert habe.

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        #4
        Ausbildungsgeld und Kindergeld haben nichts miteinander zu tun. Entweder hatte der Enkel auch 2022 wegen der Behinderung noch Anspruch auf Kindergeld (in der Annahme dass die Altersgrenze für Kindergeld innerhalb der Ausbildung überschritten ist, wofür ein Indiz ist, dass vorher ausdrücklich 19 angekreuzt war), dann kommt es in die Anlage Kind, oder nicht, dann braucht es die Anlage Kind nicht.

        Mit Elster hat das aber nichts zu tun. Vielleicht wäre es eh besser, wenn Tochter und Schwiegersohn jemanden fragen, der sich auskennt.
        Zuletzt geändert von multi; 12.12.2023, 09:30.

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          #5
          Zitat von ackibaun Beitrag anzeigen
          Nun bezog meine Enkel in 1-8/2022 'Ausbildungsgeld' lt. der Bescheinigung der Agentur für Arbeit...
          Das Ausbildungsgeld ist als Leistung nach dem SGB III. steuerfrei. Das ergibt sich aus § 3 Nr. 2a EStG. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es muss also überhaupt nicht als Einnahme erfasst und versteuert werden, weder beim Enkel noch bei seinen Eltern.

          Allerdings wäre es dann, wenn die Eltern für Monate, in denen es kein Kindergeld gab, die Anlage Unterhalt ausfüllen dort als "Öffentliche Ausbildungshilfe" bei den Einkünften und Bezügen des Kindes anzugeben. Ist aber eher unwahrscheinlich dass es da kein Kindergeld gab.

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