Hallo liebe Foren-Mitglieder,
als Angehöriger der freien Berufe kam ich unerwartet im Jahr 2022 über einen Umsatz von 50.000 Euro und bin deshalb umsatzsteuerpflichtg. Telefonisch habe ich das dem Finanzbeamten bereits mitgeteilt.
Eine Umsatzsteuer-ID habe ich auch und für das Jahr 2023 habe ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung durchgeführt und fülle monatlich die Formulare zur Umsatzsteuer-Voranmeldung aus und überweise entsprechend.
Für das Jahr 2022 ist mir das alles nicht so klar.
Und dieselbe Umsatzsteuer muss ich dann noch mal als Gewinn in der Einnahmen-Überschussrechnung versteuern. Das kann doch nicht sein. Wo ist mein Denkfehler?
Was habe ich falsch gemacht?
Verzeifelte Grüße
Bibi-Sabrina
als Angehöriger der freien Berufe kam ich unerwartet im Jahr 2022 über einen Umsatz von 50.000 Euro und bin deshalb umsatzsteuerpflichtg. Telefonisch habe ich das dem Finanzbeamten bereits mitgeteilt.
Eine Umsatzsteuer-ID habe ich auch und für das Jahr 2023 habe ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung durchgeführt und fülle monatlich die Formulare zur Umsatzsteuer-Voranmeldung aus und überweise entsprechend.
Für das Jahr 2022 ist mir das alles nicht so klar.
- Das Formular Umsatzsteuer,(Ust2022) habe ich ausgefüllt. Es waren an sich nur wenige Positionen.
- Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 Prozent (Zeile 38)
- Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Zeile 122).
- Vorauszahlungssoll 2022 (einschließlich Sondervorauszahlung) ist 0, schließlich habe ich 2022 noch keine Umsatzsteuer gezahlt.
- --> Dann wird ein Betrag berechnet, den ich nachzahlen muss. Noch an die Finanzkasse zu entrichten – Abschlusszahlung (Zeile 169).
- Das Formular Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR 2022) habe ich ausgefüllt.
- Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (Zeile 14) , hier habe ich die Netto-Einnahmen eingetragen.
- Vereinnahmte Umstzsteuer (Zeile 16), das ist doch die aus USt2022, Zeile 38.
- Bezogene Leistungen (zum Beispiel Fremdleistungen), Zeile 27
- Gezahlte Vorsteuerbeträge Zeile 63 ( dies sind wiederum die Beträge aus UST2022 Zeile 122)
Und dieselbe Umsatzsteuer muss ich dann noch mal als Gewinn in der Einnahmen-Überschussrechnung versteuern. Das kann doch nicht sein. Wo ist mein Denkfehler?
Was habe ich falsch gemacht?
Verzeifelte Grüße
Bibi-Sabrina
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