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Umsatzsteuer nachträglich für 2022

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    Umsatzsteuer nachträglich für 2022

    Hallo liebe Foren-Mitglieder,

    als Angehöriger der freien Berufe kam ich unerwartet im Jahr 2022 über einen Umsatz von 50.000 Euro und bin deshalb umsatzsteuerpflichtg. Telefonisch habe ich das dem Finanzbeamten bereits mitgeteilt.

    Eine Umsatzsteuer-ID habe ich auch und für das Jahr 2023 habe ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung durchgeführt und fülle monatlich die Formulare zur Umsatzsteuer-Voranmeldung aus und überweise entsprechend.

    Für das Jahr 2022 ist mir das alles nicht so klar.
    • Das Formular Umsatzsteuer,(Ust2022) habe ich ausgefüllt. Es waren an sich nur wenige Positionen.
      • Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 Prozent (Zeile 38)
      • Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Zeile 122).
      • Vorauszahlungssoll 2022 (einschließlich Sondervorauszahlung) ist 0, schließlich habe ich 2022 noch keine Umsatzsteuer gezahlt.
      • --> Dann wird ein Betrag berechnet, den ich nachzahlen muss. Noch an die Finanzkasse zu entrichten – Abschlusszahlung (Zeile 169).
    • Das Formular Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR 2022) habe ich ausgefüllt.
      • Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (Zeile 14) , hier habe ich die Netto-Einnahmen eingetragen.
      • Vereinnahmte Umstzsteuer (Zeile 16), das ist doch die aus USt2022, Zeile 38.
      • Bezogene Leistungen (zum Beispiel Fremdleistungen), Zeile 27
      • ​​​​​Gezahlte Vorsteuerbeträge Zeile 63 ( dies sind wiederum die Beträge aus UST2022 Zeile 122)
    Was ich jetzt nicht verstehe, dann führe ich doch Umsatzsteuer im Formular USt2022 ab.
    Und dieselbe Umsatzsteuer muss ich dann noch mal als Gewinn in der Einnahmen-Überschussrechnung versteuern. Das kann doch nicht sein. Wo ist mein Denkfehler?

    ​​​​​​​

    Was habe ich falsch gemacht?

    Verzeifelte Grüße
    Bibi-Sabrina

    #2
    Vereinnahmte Umsatzsteuer, sei es aus Zahlungen der Kunden oder aus Erstattungen des Finanzamtes, ist im Jahr des Zahlungsflusses Betriebseinnahme.
    Bezahlte Umsatzsteuer, sei es in Form der anderen Unternehmern gezahlte sog. Vorsteuer oder aus Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt ist im Jahr der Zahlung Betriebsausgabe.

    Daher müssen alle diese Zahlungen in der EÜ-Rechnung erklärt und bei der Ermittlung des Gewinns berücksichtigt werden.

    Kommentar


      #3
      Wo ist mein Denkfehler?
      Die Werte gleichen sich doch aus, auch wenn das nicht unbedingt im gleichen Jahr erfolgt. Du erklärst ja auch die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer.

      ... als Angehöriger der freien Berufe kam ich unerwartet im Jahr 2022 über einen Umsatz von 50.000 Euro und bin deshalb umsatzsteuerpflichtg.
      Wenn du bisher Kleinunternehmer warst, gilt das doch erst ab 2023 ?
      Zuletzt geändert von Charlie24; 12.12.2023, 12:26.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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