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Falsche Steuerklasse eingetragen, aber volles Entgelt bekommen

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    Falsche Steuerklasse eingetragen, aber volles Entgelt bekommen

    Hallo, ich bin Student und arbeite nebenbei 12 h die Woche. Was Steuern angeht bin ich Laie. Im November habe ich mich für eine eintägige Promoterstelle beworben und wurde auch angenommen. Bei den Angaben zur Steuerklasse habe ich den Fehler gemacht, dass ich die Steuerklasse 1 eingetragen habe und mir ist es bis heute nicht aufgefallen. Heute habe ich das Gehalt von diesem Einsatz bekommen und auch die Lohnsteuerbescheinigung von dieser Promoterstelle, da stand Steuerklasse 1 und das Gehalt ist auch ohne Abzüge.
    Parallel dazu habe ich aber eine E-Mail von einem Mitarbeiter des Promotionsportals bekommen und dieser hat gesagt, dass sich meine Steuerklasse nicht mit der vom Finanzamts deckt. In der E-Mail stand es zwar nicht explizit drin, aber ich nehme an, ich wurde für diesen Job in die Steuerklasse 6 hinzugefügt. Ich habe die Angaben im Portal sofort geändert, aber jetzt ist es zu spät, da ich das volle Entgelt, wie es mir nach Steuerklasse 1 zustehen würde, bereits bekommen habe.
    Was muss ich jetzt tun? Reicht es, wenn ich das mit der Steuererklärung für 2023 eintrage und diese es mir dann nachträglich abziehen und muss ich eventuell eine Strafe zahlen?
    Ich versuche bald einen Termin im Finanzamt zu kriegen, wollte aber hier schon mal die ersten Einschätzungen lesen.

    #2
    Aha, Du hast also mindestens zwei Jobs. Ja, das gleicht sich mit der Steuererklärung aus.

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      #3
      Ich verstehe Dich so dass Du eine laufende Beschäftigung mit 12 Wochenstunden hast. Das ist das erste Arbeitsverhältnis in dem Steuerklasse 1 gilt.

      Dann hattest Du ein weiteres Arbeitsverhätnis das nur einen Tag gedauert hat. Wenn der Arbeitgeber da die Lohnsteuer nicht pauschal übernommen hat wäre da Steuerklasse 6 anzuwenden. Das hat dieser zweite Arbeitgeber ja offenbar auch gemerkt und Dir eine E-Mail geschrieben. Grundsätzlich ist es Sache dieses zweiten Arbeitgebers die Lohnsteuer ordnungsgemäß abzuführen, er darf sich dabei nicht auf Deine Angaben verlassen sondern muss die ELSTAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) beim Finanzamt abrufen. Das hat er ja offenbar auch gemacht, wenn auch zu spät. Ich nehme an, er wird hier im nächsten Monat eine Nachberechnung vornehmen und die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 von Dir anfordern.

      Mach in jedem Fall eine Steuererklärung für 2023, da wird das alles gerade gezogen.

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        #4
        Ein Zweitjob ist vom AG auf Lohnsteuerklasse 6 abzurechnen, für die Höhe der Einkommensteuer hat das letztlich keine Bedeutung.

        Da musst du wegen eines Tages jetzt nicht die Pferde scheu machen, reich eine Einkommensteuererklärung für 2023 ein, dann wird das glattgestellt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
          Ich verstehe Dich so dass Du eine laufende Beschäftigung mit 12 Wochenstunden hast. Das ist das erste Arbeitsverhältnis in dem Steuerklasse 1 gilt.

          Dann hattest Du ein weiteres Arbeitsverhätnis das nur einen Tag gedauert hat. Wenn der Arbeitgeber da die Lohnsteuer nicht pauschal übernommen hat wäre da Steuerklasse 6 anzuwenden. Das hat dieser zweite Arbeitgeber ja offenbar auch gemerkt und Dir eine E-Mail geschrieben. Grundsätzlich ist es Sache dieses zweiten Arbeitgebers die Lohnsteuer ordnungsgemäß abzuführen, er darf sich dabei nicht auf Deine Angaben verlassen sondern muss die ELSTAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) beim Finanzamt abrufen. Das hat er ja offenbar auch gemacht, wenn auch zu spät. Ich nehme an, er wird hier im nächsten Monat eine Nachberechnung vornehmen und die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 von Dir anfordern.

          Mach in jedem Fall eine Steuererklärung für 2023, da wird das alles gerade gezogen.
          Ja genau. Mich stört nur die Lohnsteuerbescheinigung, da steht bei dem zweiten Arbeitgeber auch Steuerklasse 1, auch wenn es auf meinen Fehler beruht. Ich habe irgendwo gelesen, dass wenn der eine Arbeitgeber nach Steuerklasse 1 abrechnet, der andere automatisch nach Steuerklasse 6 abrechnet. Für den November haben aber beide mit Steuerklasse 1 abgerechnet. Wird das Folgen für den Dezember haben? Habe diesen Monat keinen Zweitjob und auch nicht vor einen zu machen.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ein Zweitjob ist vom AG auf Lohnsteuerklasse 6 abzurechnen, für die Höhe der Einkommensteuer hat das letztlich keine Bedeutung.

            Da musst du wegen eines Tages jetzt nicht die Pferde scheu machen, reich eine Einkommensteuererklärung für 2023 ein, dann wird das glattgestellt.
            seeehr gut

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              #7
              Hallo,

              Für den November haben aber beide mit Steuerklasse 1 abgerechnet.
              Wenn beide ordentlich abrechnen, dann ist das unmöglich.

              Was aber möglich ist: Der Zweitjob wurde auf Steuerklasse 1 angemeldet, und der Erstjob ist dadurch (automatisch) auf Steuerklasse 6 gerutscht. Das würde ich jedenfalls mal überprüfen, nicht dass da jetzt für immer mit Steuern abgerechnet wird.

              Da musst du wegen eines Tages jetzt nicht die Pferde scheu machen, reich eine Einkommensteuererklärung für 2023 ein, dann wird das glattgestellt.
              Sehe ich - für den TS - auch so.
              Dem Arbeitgeber der eventuell falsch abgerechnet hat würde ich aber zu einer Korrektur raten.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                Wenn beide ordentlich abrechnen, dann ist das unmöglich.

                Was aber möglich ist: Der Zweitjob wurde auf Steuerklasse 1 angemeldet, und der Erstjob ist dadurch (automatisch) auf Steuerklasse 6 gerutscht. Das würde ich jedenfalls mal überprüfen, nicht dass da jetzt für immer mit Steuern abgerechnet wird.

                Sehe ich - für den TS - auch so.
                Dem Arbeitgeber der eventuell falsch abgerechnet hat würde ich aber zu einer Korrektur raten.

                Stefan
                Ich habe heute beide Entgeltabrechnungen für den November 23 kontrolliert und beide hatten Steuerklasse 1 drin stehen.
                So wie ich die E-Mail verstanden habe, hat der Mitarbeiter gemeint, dass ich laut dem Finanzamt eine falsche Steuerklasse angegeben habe und diese müsste für ihren, also den Zweitjob, angepasst werden. Ich habe im Portal fälschlicherweise Steuerklasse 1 eingetragen und heute auf die Steuerklasse 6 korrigiert, deshalb gehe ich auch davon aus, dass ich in meinem Zweitjob jetzt "offiziell" in der sechsten bin. Er meinte auch, dass ich eine geringere Auszahlung bekommen würde um dies auszugleichen, ABER heute kam das Gehalt mit dem Betrag wie er mir nach Steuerklasse 1 zustehen würde. Die Entgeltabrechnung für den Zweitjob war eigentlich gestern abrufbar, aber die Zugangsdaten habe ich erst heute bekommen und kurz darauf kam auch diese E-Mail vom Mitarbeiter.
                Ich habe auch etwas Angst, dass ich auch bei meinem richtigen Job in die sechste Steuerklasse gerutscht bin, aber aus der E-Mail ging nur hervor, dass es den Zweitjob betrifft.
                Zuletzt geändert von clown; 13.12.2023, 00:11.

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                  #9
                  Hallo,

                  Ich habe auch etwas Angst, dass ich auch bei meinem richtigen Job in die sechste Steuerklasse gerutscht bin,
                  Wie gesagt würde ich das überprüfen (bei dem Hauptjob).
                  Und falls es wirklich die falsche Steuerklasse ist dann muss dich dieser Arbeitgeber nur einmal ab- und wieder anmelden.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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