Steuerrückzahlung erhalten aber keinen Steuerbescheid/Elster-Benachrichtigung

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  • Dan1el
    Neuer Benutzer
    • 13.12.2023
    • 2

    #1

    Steuerrückzahlung erhalten aber keinen Steuerbescheid/Elster-Benachrichtigung

    Hallo,
    zufällig habe ich auf meinem Kontoauszug meine Steuerrückzahlung überwiesen wurde.
    Ich habe aber bislang weder die Benachrichtigung für Elster erhalten (kann dort auch keinen Steuerbescheid abrufen), noch den Steuerbescheid per Mail.

    Inhaltich habe ich das erstattet bekommen, was Elster errechnet hat - also insofern nicht so tragisch, finde es aber komisch. Die Ersattung ist jetzt schon fast 4 Wochen her.

    Wie kann das sein?
    Komme ich doch noch an den Bescheid über Elster?

    Danke und viele Grüße!!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wenn Du die Erklärung mit Mein Elster gemacht hast, dann kannst Du auf alle Fälle die Bescheiddaten abrufen. Den Bescheid selber findest Du nur dann in Deinem Postfach, wenn Du dem vorher auch zugestimmt hast.
    Welche Möglichkeiten kann es geben? Vielleicht hast Du mehrere Zertifikate, hast aber den Bescheid in einem anderen Elster-Konto gesucht, als in dem, mit dem Du die Erklärung gemacht hast. Oder Du hast eine alte Anschrift in der Erklärung angegeben, oder eine neue dem Finanzamt nicht rechtzeitig mitgeteilt. Mehr fällt mir da nicht dazu ein.

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    • Dan1el
      Neuer Benutzer
      • 13.12.2023
      • 2

      #3
      Hatte ich vergessen zu erwähnen, es ist noch eine alte Steuererklärung für 2019 gewesen mit der Elster-Software. Dort wird, wenn ich auch Abrufen gehe, angegeben "Es sind keine neuen Daten vorhanden". Meine Adresse hat sich nicht geändert.

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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        Und war das der erste Bescheid oder ein geänderter? Denn für geänderter Bescheide gab es zu der Zeit keine elektronischen Bescheiddaten und selbst heute nicht überall und eher mit Glück.

        Ansonsten kann dir nur das Finanzamt sagen, wann wohin der Brief ging und ihn ggfs nochmals schicken.

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