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Studiengebühren Kind

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    Studiengebühren Kind

    Guten Abend,

    Kann man als Elternteil die Studiengebühren, oder die Gebühr eines Repetitoriums der Kinder Absetzen, bei einer Steuererklärung (Zusammenveranlagung)?

    Vielen Dank & Liebe Grüße

    #2
    Nein. Bei Studenten bis 25 Jahren bekommen die Eltern Kindergeld, ggf. auch den Kinderfreibetrag.

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      #3
      Die Studiengebühren und die Kosten für den Repetitor kann nur das Kind selbst absetzen (nämlich als Ausbildungskosten: Sonderausgaben).
      Bis zum Monat, in dem das Kind 25 wird, sind die Kosten der Eltern durch das Kindergeld bzw. die Kinderfreibeträge abgegolten. Bei auswärtiger Unterbringung kommt ggf. noch der "Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs" eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärts untergebrachten, volljährigen Kindes in Betracht (in der Anlage Kind zu beantragen). Ab dem Monat, in dem wegen Überschreitung der Altersgrenze kein Kindergeld mehr bezahlt wurde, kann der Unterhaltsaufwand in der Anlage Unterhalt geltend gemacht werden. In dem Jahr, in dem das Kind 25 wird, sind also ggf. sowohl die Anlage Kind als auch die Anlage Unterhalt möglich. Wenn das Kind noch zu Hause wohnt kann in der Anlage Unterhalt als Aufwand für 2022 10 347 Euro im Jahr (monatlich also 862,25 €) angesetzt werden wobei evtl. eigenes Einkommen des Kindes anzugeben ist und bis auf geringe Freibeträge scharf angerechnet wird.

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        #4
        Guten Tag,

        wie ist es wenn das Kind schon 30 Jahre alt ist und schon ausgezogen ist, aber die Eltern die Studiengebühren übernehmen?

        Vielen Dank für die Hilfe

        Kommentar


          #5
          wie ist es wenn das Kind schon 30 Jahre alt ist und schon ausgezogen ist, aber die Eltern die Studiengebühren übernehmen?
          Da kann man allenfalls Unterhalt geltend machen, wobei da natürlich eigenes Einkommen des Kinds gegengerechnet wird.

          Einzelheiten sind in der Hilfe zur Anlage Unterhalt zu finden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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