Eintragen von Internet und Telefonkosten in Elster

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  • MMon
    Neuer Benutzer
    • 12.12.2023
    • 10

    #1

    Eintragen von Internet und Telefonkosten in Elster

    Guten Tag,

    weiß jemand wo genau in welche Zeile ich in Elster die 20% für das Telefon und die 20% für das Internet eintragen kann?

    Ich bin mir nicht sicher ob es bei Zeile 42 Aufwendung für Arbeitsmittel ist, oder in Zeile 48 bei Weitere Werbungskosten.

    Danke im Voraus

    Liebe Grüße
  • Hilfsprofi
    Erfahrener Benutzer
    • 04.11.2021
    • 519

    #2
    Das kannst Du Dir aussuchen.

    Kommentar

    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7872

      #3
      Ich würde es eher zu "weitere Werbungskosten" nehmen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • HundKatzeMaus
        Erfahrener Benutzer
        • 31.08.2022
        • 1355

        #4
        Ich habe das unter Pos. 42 eingetragen, weil es nach meinem Verstaednis Arbeitsmittel sind. Das Finanzamt hat das lt. Bescheid auch so anerkannt.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Naja, Arbeitsmittel sind das ja eher nicht. Aber Hilfsprofi hat schon recht, das ist ziemlich egal.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Aber Hilfsprofi hat schon recht, das ist ziemlich egal.
            Nicht nur ziemlich. Wenn es akzeptiert wird, spielt es keine Rolle, in welcher Zeile diese Werbungskosten erklärt wurden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn es akzeptiert wird, spielt es keine Rolle ...
              Und wenn es nicht akzeptiert wird, auch.

              Kommentar

              • HundKatzeMaus
                Erfahrener Benutzer
                • 31.08.2022
                • 1355

                #8
                Also fuer mich sind Telefon und Internet sehr wohl Arbeitsmittel - zumal wenn Homeoffice gemacht wird. Das sagen auch die einschlaegige Internetseiten, z.B.:
                Werden eigene Geräte für die Arbeit oder im Studium genutzt, können sie als Werbungskosten abgesetzt werden z.B. Notebook, Kopfhörer & Lizenzen uvm.

                Als Arbeitsmittel können Sie Gegenstände von der Steuer absetzen, die Sie so gut wie ausschließlich für berufliche oder wenn Sie selbständig sind - für betriebliche Zwecke - nutzen. Die Kosten können Sie ...

                Kann ich einen Pauschale für Arbeitsmittel wie Arbeitskleidung erhalten und sie mit den Werbungskosten verrechnen? Jetzt informieren!
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                Kommentar

                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15381

                  #9
                  Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                  Also fuer mich sind Telefon und Internet sehr wohl Arbeitsmittel
                  Auch egal. Ich stell mir unter Arbeitsmittel was anderes vor. Auch Wikipedia führt Arbeitsmittel und Internet bei den Werbungskosten getrennt auf. Im Gesetz werden als Beispiele für Arbeitsmittel nur Werkzeuge und typische Berufskleidung angeführt.

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