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Erst Werkstudent, dann Vollzeit, im selben Jahr, wie genau in die Erklärung eintragen

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    Erst Werkstudent, dann Vollzeit, im selben Jahr, wie genau in die Erklärung eintragen

    Hallo Ihr Lieben,

    ich war 2019 vom 1.1 - 30.4 als Werkstudentin (zweites Studium) angestellt. Krankenversicherung habe ich selbst bezahlt. Ich habe lediglich im Monat April Lohnsteuerabzüge gehabt, weil ich da über 1000 Euro verdient habe. RV-Beitrag ist mir jeden Monat abgezogen worden.

    Ab dem 01.05 habe ich, in einem anderen Unternehme, als Vollzeitkraft angefangen.

    Wie genau trage ich das nun in die Anlage N ein? Oder brauche ich eine andere Anlage? Oder wie genau verfahre ich mit dem Jahr 2019?
    Und wo müsste den Beitrag der Krankenversicherung von den 4 Monaten als Werkstudentin eintragen?


    Für Tipps wäre ich sehr dankbar

    LG

    #2
    Wie genau trage ich das nun in die Anlage N ein? Oder brauche ich eine andere Anlage? Oder wie genau verfahre ich mit dem Jahr 2019?
    Und wo müsste den Beitrag der Krankenversicherung von den 4 Monaten als Werkstudentin eintragen?
    Die Anlagen N und Vorsorgeaufwand sind für deinen Fall zutreffend. Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen, falls der für 2019

    noch funktioniert. Die Lohnsteuerbescheinigungen kannst du in der Anlage N einzeln erfassen, die Werte für die Anlage Vorsorgeaufwand

    müssen teilweise vorab addiert werden. Generell wird es langsam Zeit, die Erklärung für 2019 zu übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Eins vorab: Gib die Steuererklärung spätestens am 31.12.2023 ab (da das dieses Jahr ein Sonntag ist allerspätestens am 02.01.2024). Sonst ist die Steuererstattung nämlich futsch wenn kein Grund für eine Pflichtveranlagung besteht.

      Wenn Du den Bescheinigungsabruf noch nicht beantragt hast dürfte dies für 2019 zu spät sein. Aber probier mal ob es geht. Ansonsten musst Du die Zahlen händisch eingeben.

      Du brauchst das Formular Einkommensteuererklärung und fügst die Anlagen N, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwand bei.

      In die Anlage N kommt jeweils die Summe der Bruttobezüge, der Lohnsteuer, und ggf. Soli und Kirchensteuer (kann einzeln erfasst werden und Elster rechnet das dann zusammen). Außerdem Werbungskosten (Fahrten zum Arbeitsplatz, Arbeitsmittel <mindestens 110 € pauschal>, Kontoführungsgebühren <16 € pauschal>).

      In die Anlage Vorsorgeaufwand kommt die Summe der von den Arbeitgebern eingehaltenen Pflichtbeiträge, also Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie außerdem die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung. Außerdem die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die Du ggf. in die Krankenversicherung der Studenten gezahlt hast.

      In die Anlage Sonderausgaben kommt ggf. in 2019 einbehaltene Kirchensteuer, Ausbildungskosten (Studentenwerksbeiträge usw.), ggf. Spenden und Beiträge an gemeinnützige Organsiationen.
      Zuletzt geändert von Telepeter; 16.12.2023, 19:54.

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        #4
        Ausbildungskosten (Studentenwerksbeiträge usw.),
        Als Werkstudentin würde ich die bei den Werbungskosten erklären, nicht bei den Sonderausgaben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Als Werkstudentin würde ich die bei den Werbungskosten erklären, nicht bei den Sonderausgaben.
          Ja, wenn sie mit ihren sonstigen Werbungskosten bereits über die 1.000 € Arbeitnehmerpauschbetrag kommt macht das Sinn. Wenn nicht ist es unter Umständen effektiver das Studium bei den Sonderausgaben unterzubringen, da beträgt der Pauschbetrag nur 36 Euro und ein geringerer Teil der Kosten verpufft.

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