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Anlage-V, Erhaltungsaufwendungen

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    Anlage-V, Erhaltungsaufwendungen

    Hallo, kann ich in Anlage-V die Erhaltungsaufwendungen irgendwo als Summe eintragen? Früher habe ich den Betrag in Zeile 47 des Papierformulars eingegeben. Aber in Elster muss man einzeln eingeben und für manches wie "Gartenarbeit" gibt es keinen Eintrag.


    #2
    Aber in Elster muss man einzeln eingeben und für manches wie "Gartenarbeit" gibt es keinen Eintrag.
    Die Vorbelegung kann überschrieben werden, die ist nicht verbindlich. Man muss nicht zwingend einzeln eingeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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