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Wo Angabe Studienkosten? Berechnete Steuer ändert sich nicht

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    Wo Angabe Studienkosten? Berechnete Steuer ändert sich nicht

    Hallo!
    Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2019. In diesem Jahr habe ich mit meinem Studium begonnen und auch in einem Betrieb gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt. Wenn ich meine ganzen Studienkosten (Gebühr, Bücher, Laptop) unter den Sonderausgaben angebe, ändert sich nicht mein errechneter Betrag am Ende. Er ist genau der gleiche wie wenn ich die Studienkosten weglasse. Wo muss ich denn die Kosten eintragen, damit ich die Kosten erstattet bekomme?
    Danke für jede Antwort!!!
    Zuletzt geändert von krebs67; 18.12.2023, 20:17.

    #2
    Wo muss ich denn die Kosten eintragen, damit ich die Kosten erstattet bekomme?
    Wenn das dein Erststudium war und keine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist, sind diese Kosten bei Sonderausgaben

    schon richtig erklärt. Kosten bekommt man ohnehin nicht erstattet, nur die darauf eventuell entfallenden Steuern. Mehr als die einbehaltene

    Lohnsteuer gibt es allerdings nicht.zurück.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Wieviel hast du denn im Jahr insgesamt verdient?

      Ist die festgesetzte Einkommensteuer eventuell eh schon Null und es gibt auch ohne Ausbildungskosten schon die gesamte Lohnsteuer zurück?

      Im Übrigen werden keine Kosten erstattet, sondern nur die darauf entfallende Steuer. Und die kann auch Null sein.

      Kommentar


        #4
        Achso ich verstehe. Das heißt, wenn ich beim berechneten Betrag am Ende bereits die gesamte Lohnsteuer mit drin habe, dann kann ich mit den Studienkosten nichts mehr zusätzliches "rausholen"?

        Kommentar


          #5
          ... dann kann ich mit den Studienkosten nichts mehr zusätzliches "rausholen"?
          Genauso ist es !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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