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Frage zur Anlage G als Kleinunternehmer mit niedrig Gewinn

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    Frage zur Anlage G als Kleinunternehmer mit niedrig Gewinn

    Da ich als Kleinunternehmer in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen muss, frage ich mich, ob ich die zweite Seite der Anlage G, die "2 - Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG", frei lassen kann und nicht ausfüllen muss. Da sind Felder für Gewerbeertrag und Gewerbesteuer-Messbetrag, aber soweit ich weiß, sollte das für Kleinunternehmer mit einem niedrigen Gewinn nicht relevant sein.

    Kann mir jemand bestätigen, ob es in meinem Fall ausreicht, die Angaben auf der zweiten Seite der Anlage G frei zu lassen, oder ob ich sie trotzdem irgendwie kalkulieren oder eintragen muss? Soll ich die entsprechenden Felder auf der Anlage G "Nullen" oder "nicht zutreffend" ausfüllen, um zu signalisieren, dass die Gewerbesteuer nicht relevant ist? Ich möchte sicherstellen, dass ich alles korrekt ausfülle, um mögliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden.

    Vielen Dank im Voraus! Felix
    Zuletzt geändert von flinkerfelix; 20.12.2023, 05:18.

    #2
    was passiert denn, wenn du es leer lässt? Falls Fehlermeldung, ggf. Nullen. Wenn nicht, dann nicht.

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      #3
      Es muss nur der Gewinn als Einzelunternehmer eingetragen werden, alles andere leer lassen.

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