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Anlage V Vermietung und Verpachtung an Angehörige - gehört Nichte zu den Angehörigen?

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    Anlage V Vermietung und Verpachtung an Angehörige - gehört Nichte zu den Angehörigen?

    Hallo in die Runde,

    leider habe ich zu meinem Thema noch keinen Beitrag hier gefunden.
    Ich versuche rauszufinden, ob meine Nichte im Sinne der steuerlichen Betrachtung als Angehöriger zählt oder nicht.
    Im Netz gibt es verschiede Auslegungen und im Hilfetext bei Elster ist darüber leider nichts aufgeführt.
    Hat hier jemand Erfahrung mit dem Thema?

    Ganz herzlichen Dank schon mal!

    drea-99

    #2
    ja, § 15 Nr. 5 der Abgabenordnung. Kinder der Geschwister.

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      #3
      Hallo,

      ich sehe in diesem Zusammenhang sogar alle "nicht fremden Dritte" als Angehörige. Beispielsweise ein Kind eines Lebensgefährten.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        reckoner: Welche Informationsquelle hast du da? In §15 AO werden gerade die Kinder von Lebensgefährten ausgespart.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          In §15 AO werden gerade die Kinder von Lebensgefährten ausgespart.
          Hier geht es um Vermietung an Angehörige. Das ist jetzt nicht streng auf den Personenkreis des § 15 AO begrenzt.

          Letztlich geht es nämlich um die Prüfung nach § 21 Abs. 2 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo timote,

            ich verstehe das Formular so, dass man dem Finanzamt mitteilen soll, dass es keine normale Vermietung ist. Typischerweise handelt es sich dabei natürlich um Verträge zwischen Angehörigen (daher der Begriff). Der Grund ist aber ganz offensichtlich das von Charlie24 genannte Gesetz, sprich: eine Vermietung zu weniger als 50% bzw. 66% der ortsüblichen Miete, egal an wen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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