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Abruf von Daten vergangener Jahre

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    Abruf von Daten vergangener Jahre

    Ein Sohn erledigt die Steuerangelegenheiten seines Vaters. Dazu hat ihm der Vater den Code zur Abrufberechtigung übergeben. Nachdem dieser gestern erfaßt wurde, wollte der Sohn die Daten für das Steuerjahrt 2021 gleich abrufen, was mit dem Hinweis, dass dies erst am nächsten Tag möglich ist, abgewiesen wurde. Beim heutigen Abrufversuch kommt immer naoch die Meldung
    Der Abruf der Bescheinigungen ist erst 1 Tag nach der Anmeldung zum Abrufverfahren möglich, da die Bescheinigungen über die Nacht gesammelt werden.
    Kann es sein, dass nur die Daten für das abgelaufene Jahr (2022) zur Verfügung stehen

    oder

    muss man noch etwas länger warten?

    #2
    Man muss länger warten, das können auch 2 Tage sein
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Man muss länger warten, das können auch 2 Tage sein
      Habe ich bereits vermutet, dennoch danke für die Bestätigung. Ich wollte wegen Fristablauf nicht unnötige Wartezeit verschwenden. Dann werden wohl die Daten aller noch offener Steuerfälle bereitgestellt?

      Kommentar


        #4
        Dann werden wohl die Daten aller noch offener Steuerfälle bereitgestellt?
        Grundsätzlich werden die Daten der letzten vier Jahre bereitgestellt, also momentan 2019 bis 2022. Ich habe aber auch schon erlebt,

        dass das älteste Jahr, momentan also 2019, bereits im Dezember abgeschaltet wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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