Praxisverkauf in Etappen Eintragung des materiellen und immateriellen Erlöses?

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  • Peter100
    Erfahrener Benutzer
    • 02.06.2023
    • 147

    #1

    Praxisverkauf in Etappen Eintragung des materiellen und immateriellen Erlöses?

    Hallo zusammen,
    wo trage ich den Erlös aus einem Praxisverkauf ein?

    Sollte der Betrag aufgeteilt werden zwischen Immateriellen- und Materiellemwert und wo wird es dann eingetragen?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    LG
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Einkommensteuererklärung ? Anlage EÜR ? Bilanz ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • Peter100
      Erfahrener Benutzer
      • 02.06.2023
      • 147

      #3
      Hallo zusammen,
      Danke für Ihre Rückmeldung.

      Danke für Ihre Frage.

      Wenn ich diese nur beantworten könnte.
      Wie Trage ich es steuerlich ein. Ich gehe davon aus, das die EÜR das wichtigste ist.
      Wenn ich es da hinein bekomme, denke ich (hoffe ich) erschließt sich weiteres.
      Macht eine Aufteilung zwischen materiellem und immateriellem Erlös Sinn?
      Oder eine Summe?

      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Unterstützung.

      LG

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        Macht eine Aufteilung zwischen materiellem und immateriellem Erlös Sinn?
        Alles Fragen an den Steuerberater !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Peter100
          Erfahrener Benutzer
          • 02.06.2023
          • 147

          #5
          Hallo zusammen,
          vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

          Wo kann ich die Beträge eintragen?

          Könnte das eine möglich Frage hier sein?

          Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

          LG

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45929

            #6
            Hier bist du falsch. Hinter einem Praxisverkauf steckt häufig eine Betriebsaufgabe. Dann muss normalerweise zum

            Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) gewechselt werden, EÜR geht da nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung des Finanzamts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Peter100
              Erfahrener Benutzer
              • 02.06.2023
              • 147

              #7
              Hallo zusammen,
              vielen Dank für Ihre Rückmeldung Charlie 24.

              Es ist kein Betriebsausgabe. Da komme ich durch Sie schon weiter.
              Dann ist die EÜR schon mal der richtige Ansatzpunkt.
              (Teilverkauf).

              Wo trage ich dort den materiellen Betrag und wo den immateriellen Betrag ein.
              Oder alles in einem Betrag?

              Danke für Ihre Unterstützung und Ihre Zeit.

              LG

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15381

                #8
                Was wäre denn ein immaterieller Betrag, den man bei einem Praxisverkauf bekommen könnte?

                Ok, war jetzt nur neugierig. Denn in diesem Thema ist die Frage verkehrt.

                Kommentar

                • Kloebi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.02.2011
                  • 4670

                  #9
                  naja, der Firmenwert z. B. Wenn es keine Betriebsaufgabe ist, sind es halt normale Betriebseinnahmen. Ggf. Veräußerung von Anlagegütern. Begünstigt ist halt dann nichts.

                  Kommentar

                  • multi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2018
                    • 4268

                    #10
                    Die Fragen sollte man immer noch einem Steuerberater stellen.

                    Kommentar

                    • Peter100
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.06.2023
                      • 147

                      #11
                      Hallo zusammen,
                      vielen Dank für Ihre Rückmeldung,

                      immateriell ist z.B. die Möglichkeit sich überhaupt niederlassen zu können .
                      Gesundheitswesen SGG 5

                      Ist die es überhaupt wichtig ob es immateriell oder materiell ist?
                      Oder alles als Einnahme eintragen?

                      Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Rückmeldung.
                      LG

                      Kommentar

                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15381

                        #12
                        Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
                        immateriell ist z.B. die Möglichkeit sich überhaupt niederlassen zu können .
                        Ah, ok, ja ... jetzt hab ich's verstanden

                        Kommentar

                        • Peter100
                          Erfahrener Benutzer
                          • 02.06.2023
                          • 147

                          #13
                          Hallo zusammen,
                          ist Ein Verkauf nicht steuerfrei?

                          Ist die es überhaupt wichtig ob es immateriell oder materiell ist?
                          Oder alles als Einnahme eintragen?

                          LG

                          Kommentar

                          • L. E. Fant
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.09.2013
                            • 15381

                            #14
                            Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
                            ist Ein Verkauf nicht steuerfrei?

                            Ist die es überhaupt wichtig ob es immateriell oder materiell ist?
                            Oder alles als Einnahme eintragen?
                            Das wäre meiner Meinung nach zu prüfen.

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