Ich versuche gerade meinem Schwiegersohn die Steuererklärung per Elster beizubringen. Bisher habe ich seine Steuererklärung immer über mein kommerzielles Steuerprogramm eingereicht. Doch inzwischen ist sein verrenteter Vater, der mit Bürokratie auf dem Kriegsfuß (gelegentlich wirft er seine Post in den Mülleiner) immer wieder mal steuerpflichtig. Und da ich für den Vater keine Steuererklärung erstellen darf möchte ich den Schwiegersohn soweit fit machen, dass er die Erklärungen seines Vaters selbst erstellen kann. Da die Post des Vaters meist unauffindbar ist, war die Einrichtung des Bescheinigungsabrufes sehr wichtig. Leider beinhaltet der Bescheinigungsabruf nicht die Nachzahlungen der Kirchensteuer. Obwohl man dieses Feld auch leerlassen kann, ist es unbefriedigend eine unvollständige Erklärung abzugeben. Ist da irgend etwas geplant?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Bescheinigungsabruf für Kirchensteuer
Einklappen
X
-
Mit Elster kommt man da nicht direkt dran. Der Sohn könnte im Namen seines Vaters bei der Finanzkasse einen Kontoauszug anfordern um zu sehen, wann was gezahlt bzw. erstattet wurde (jedenfalls wenn die Kirchensteuer in dem betreffenden Bundesland über das Finanzamt eingezogen wird und nicht wie in Bayern über eigene Kirchensteuerämter). Oder beim Finanzamt Abschriften der letzten drei Steuerbescheide erbitten, das geht mit einer normalen sonstigen Nachricht an das FA über ELSTER. Daraus müssten sich dann ja auch die Kirchensteuerzahlungen bzw. -erstattungen rekonstruieren lassen.
-
Ist da irgend etwas geplant?
Kirchensteuerämtern festgesetzt und nicht vom Finanzamt. Wer soll solche Daten liefern ? Ich kann die Nachzahlungen ebenso
wie die Vorauszahlungen aus meinen Kontoauszügen entnehmen, weil das getrennt von der Einkommensteuer bezahlt bzw. eingezogen wird.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Ich benutze "Abruf von Bescheinigungen", für mich und auch für meine Ehefrau (beide Pensionäre, meine Frau erhält auch noch eine kleine Rente).
Ich erhalte bei "Meine Bescheinigungen" für uns beide die Lohnsteuerbescheinigungen mit den Abzügen. Ich klicke auf "aktualisieren" und auf "jetzt eintragen", oder so ähnlich. Die Lohnangaben und die Lohnsteuern für 20233 sind eingetragen bei uns beiden.
Aber:
bei Kirchensteuer ist nur meine Kirchensteuer eingetragen, nicht aber die meiner Ehefrau.
Dann lasse ich die Angaben der Ehefrau eintragen. Das ist auch erfolgt.
Aber jetzt sehe ich nur noch den Eintrag für meine Ehefrau. Und der vorherige Betrag (also der für mich) ist verschwunden.
Ich bin kurz davor, eine manuelle Ergänzung vorzunehmen. Das muss ich sowieso, damit alle Vorauszahlungen erfasst sind.
Was muss ich tun, damit beide Kirchensteuerbeträge in den Entwurf der Einkommensteuerklärung übernommen werden?
Ich vermute wohl, dass manuell nachgetragen werden muss, denn das muss ich sowieso wegen der geleisteten Vorauszahlungen.
Kommentar
-
Was muss ich tun, damit beide Kirchensteuerbeträge in den Entwurf der Einkommensteuerklärung übernommen werden?
manuell erfasst werden, Voraus- und Nachzahlungen natürlich ebenfalls. Der Fehler soll im Laufe dieses Jahres endlich behoben werden.
https://forum.elster.de/anwenderforu...sonderausgabenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar