Ein problematischer Altersruhegeldbezieher, der bereits des öfteren Zwangsgeld für die versäumte Abgabe seiner angemahnten Steuererklärung gezahlt hat, ist der Meinung er müsse für 2021 keine Steuererklärung mehr nachreichen, weil er für dieses Steuerjahr bereits ein Zwangsgeld entrichtet hat und dieses sogar höher ist, als die nun vorausberechnete Einkommenssteuer.
Da er inzwischen nur noch für 2022 angemahnt wurde, fühlt er sich in seinem Nichtstun bestätigt. Der nächste Schritt nach dem Zwangsgeld wäre sicher eine Schätzung oder sehe ich das falsch?
Da er inzwischen nur noch für 2022 angemahnt wurde, fühlt er sich in seinem Nichtstun bestätigt. Der nächste Schritt nach dem Zwangsgeld wäre sicher eine Schätzung oder sehe ich das falsch?
Kommentar