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USt-Erklärung für diverse Einnahmen mit und ohne USt

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    USt-Erklärung für diverse Einnahmen mit und ohne USt

    Frage zum Hauptvordruck Ust 2022:
    Ich gebe eine USt-Erklärung für Einküfte aus a) Gewerbe und außerdem für b) freiberufl. Tätigkeit ab. Für (b) erhebe ich keine USt da ich einerseits mit der freiberufl. Tätigkeit unter §19 falle und eine weitere Tätigkeit fällt unter §4, ebenfalls geringe Einnahmen.

    Wie muss ich das korrekt in die Ust-Erklärung eintragen?
    Addiere ich die Einnahmen nur in Zeile 38 führe ich Ust. ab, die ich gar nicht vereinnahmt habe.
    Oder trage ich nur Gewerbe in Zeile 38 ein und den Rest in andere Zeilen?

    Danke und frohe Weihnachten allerseits!
    Zuletzt geändert von mixed; 27.12.2023, 10:44.

    #2
    Du solltest zum Steuerberater gehen. Man hat umsatzsteuerlich nur ein Unternehmen, mit § 19 für deine freiberufliche Tätigkeit

    bist du auf dem Holzweg. Nur wenn diese Tätigkeit nach § 4 UStG steuerbefreit wäre, würde es anders aussehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Dann habe ich das offenbar falsch angedacht. Oben hatte ich mich vertippt, meine Lehrtätigkeit fällt unter §4 UStG (ursprüngl. hatte ich §14 geschrieben).

      Ich würde übrigens sehr gern zum Steuerberater gehen, ich kann es mir nur derzeit leider nicht leisten.

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        #4
        Mag sein, aber da gibt es, wie Du gerade gesehen hast, genug Fallstricke, beispielsweise je nach Steuerbefreiungsvorschrift die Frage, ob / inwieweit Dir der Vorsteuerabzug zusteht oder nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Ok. Weiterhin unklar ist mir allerdings, in welche Zeile Umsätze nach §4 (z.B. 21.b) eingetragen werden.

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            #6
            Weiterhin unklar ist mir allerdings, in welche Zeile Umsätze nach §4 (z.B. 21.b) eingetragen werden.
            Für das Jahr 2022: Seite 5 Zeilen 74 , für das Jahr 2023: Seite 5, Zeilen 47
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Herzlichen Dank! Ich hatte verstanden, §19 sei irrelevant, daher war ich bei Zeile 68. (Es handelt sich 2022.) Der Unterschied ist aber wohl mit oder ohne Vorsteuerabzug.
              Ebenfalls unklar ist mir, wo ich Aufwandsentschädigungen nach §  4 Nr. 26.angebe. Vermutlich dann ebenfalls dort.
              Zuletzt geändert von mixed; 28.12.2023, 12:59.

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                #8
                Umsätze nach § 4 Nummer 11 bis 29 werden laut § 19 Absatz 3 nicht zum Gesamtumsatz gezählt. Also: Zeile 74 (für 2022).

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