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    Hallo zusammen,

    Wie will ich also diese Schatztruhe ***ueller Freuden mit meinem besten Kumpel teilen? Nun, zuallererst werden wir einen Kumpelurlaub machen. Ja, du hast richtig gehört - ein Urlaub, der Sonnenschein, Bier und tonnenweise *****seiten beinhalten wird.

    https://camjke.com
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    Zuletzt geändert von Boonter; 09.09.2024, 13:09.

    #2
    Du gibst ganz normal Deine Einkommensteuererklärung ab und fertig ist. Ob Du tatsächlich "zu wenig" Steuern bezahlt hast, siehst Du doch in der Steuerberechnung von "Mein Elster". Deine Konstellation mit parallelen Arbeitsverhältnissen ist übrigens ein Fall, für den der Gesetzgeber ganz bewusst eine Pflichtveranlagung vorgesehen hat (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG), gerade weil es von der Gesetzessystematik möglich sein könnte, dass die Arbeitgeber vollkommen richtig die vorgeschriebene Lohnsteuer (= Vorauszahlung auf die endgültige Einkommensteuer des Jahres) einbehalten haben, dies aber zu niedrig sein könnte, um die Einkommensteuer voll abzudecken. Das heißt, es kann ganz normal sein, dass es hier zu einer Nachzahlung kommt. Somit macht sich da dann beim Finanzamt auch Niemand Gedanken darüber.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Boonter Beitrag anzeigen
      Grundsätzlich bin ich mit Steuerklasse 1 veranlagt
      Nein, veranlagt wird nicht mit Lohnsteuerklasse. Die dient nur dem unterjährigen Lohnsteuereinbehalt.

      Zitat von Boonter Beitrag anzeigen
      Wie verfahre ich hier? So könnte doch der Eindruck entstehen, dass ich vom 01.01 bis 30.04 zu wenig Steuern gezahlt habe, was nicht den Tatsachen entspricht.
      Der Arbeitgeber muss die einbehaltene Lohnsteuer in der Lohnsteuerbescheinigung mit angeben.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        So könnte doch der Eindruck entstehen, dass ich vom 01.01 bis 30.04 zu wenig Steuern gezahlt habe, was nicht den Tatsachen entspricht.
        Vielleicht nochmal anders: Die Steuer wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung komplett neu berechnet, völlig unabhängig von der bereits abgeführten Lohnsteuer. Und erst ganz am Ende* werden von der errechneten Steuer die schon geleisteten Zahlungen (Lohnsteuer, Vorrauszahlungen, ggf. Kapitalertragssteuern u.s.w.) abgezogen.

        *in der Realität bereits in der Tabelle direkt am Anfang des Bescheides - ist imho die falsche Reihenfolge

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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