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EÜR: frage wie ich bestimmte Rechnungen angebe

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    EÜR: frage wie ich bestimmte Rechnungen angebe

    moin,

    kurze, hoffentlich einfache Frage zu folgendem Fall:

    Ich leihe mir regelmäßig ein Auto beim Carsharing, dort sind die Benzinkosten im Preis inkludiert. Wenn ich tanken muss bekomme ich die Tankkosten von der Carsharing-firma (Cambio) zurückerstattet, wenn ich dort die Tankquittung einreiche.

    Nun habe ich eine Cambio-Rechnung, wo die Tankkostenrückerstattung quasi als Einnahme verzeichnet ist (aber ist ja keine Einnahme, habe das Geld ja ausgegeben,), ich habe aber die Tankquittung natürlich nicht mehr, diese müsste ich ja bei der EÜR als Ausgabe verbuchen.

    Kann ich das jetzt einfach auf der Cambio Rechnung korrigieren und den korrigierten Betrag bei der EÜR eingeben, oder muss ich das Extra als Ausgabe eintragen, dann mit Eigenbeleg (wann ich getankt habe steht ja auf der Cambio Rechnung, bzw. in meinen Kontoauszügen)?


    Ich hoffe es war halbwegs verständlich was ich meine.

    Ach so, falls das relevant ist: Ich bin nebenberuflich freiberuflich tätig und habe Aufträge an verschiedenen Orten für die ich mir ein Auto leihe, die Carsharingkosten gebe ich in der EÜR als Reisekosten an (Anlage EÜR Zeile 83).

    Besten Dank schon mal im voraus

    #2
    Wer erbringt eine Leistung, an wen? Meiner Meinung nach ist das keine Frage zu Elster. Da wäre ja auch die umsatzsteuerliche Auswirkung zu prüfen.

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      #3
      Ah sorry, da habe ich mich wohl doch missverständlich Ausgedrückt.

      Umsatzsteuer hab ich nix mit am Hut da ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme.

      Wer Leistung an wen erbringt spielt auch keine Rolle, es geht nur um eine Ausgabe (Reisekosten) von mir und wie ich diese korrekt in der EÜR angebe. (ob das FA diese Reisekosten annerkennt spielt in dieser Frage keine Rolle, das werd ich dann ja später merken)


      Ich versuchs mal konkreter: Ich leihe mir ein Auto für einen Tag, und betanke dieses Auto für 60,- Euro. habe also an diesem Tag 60 Euro Ausgaben. die Tankquittung gebe ich beim Autovermieter ab, der verrechnet diese mit den Mietkosten. Die Mietkosten wären eigentlich 130,- Euro, davon zieht der Autovermieter die von mir Ausgelegten 60 ab, in der Endrechnung des Autovermieters stehen dann 130.- Euro minus 60 Euro = 70,- Euro. In der EÜR möchte ich aber natürlich die vollen kosten von 130,- euro angeben. Ich dachte eigentlich zunächst ich könnte einfach den Betrag im Formular anpassen, dort also 130 Euro angeben obwohl in der Rechnung nur 70 Euro steht. Für die fehlenden 60 Euro habe ich ja keinen Beleg mehr, sonst hätte ich einfach die Tankquittung in der EÜR angegeben. Oder kann ich für den fehlenden Beleg durch einen Eigenbeleg ersetzen?




      Auf jeden Fall schon mal Danke für die Antwort zu später Stunde

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        #4
        Du hast doch von der Carsharing-Firma eine Rechnung erhalten, wo dir gegen eine Tankquittung eine Tankkostenrueckerstattung bescheinigt wird. Also ist dann doch die Tankrueckerstattung auf der Rechnung praktisch dein Nachweis fuer deine Ausgabe. Wenn du ein Beleg fuer deine Auslage haben moechtest, dann kopiere einfach die Rechnung der Carsharing-Firma.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Das klingt einleutchtend, werde ich so machen.

          Lieben Dank für deine Antwort.

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