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    Teilzahlung jetzt schonmal in AVEÜR buchen ?

    Guten Tag. Ich möchte jetzt schonmal meine Steuererklärung für 2023 vorbereiten.

    Hätte da eine Frage:

    Ich bekomme im nächsten Jahr einen Industrieofen (Neu). Habe im Dezember 2023 50% angezahlt. Muss ich es in das Formular jetzt schon mit aufnehmen, oder erst wenn ich es komplett bezahlt habe ?

    Grüße aus Ostwestfalen (Lippstadt)

    #2
    Ein bilanzierendes Unternehmen würde eine Anlage im Bau (AIB) anlegen und diese für Dez. 2023 mit der Anzahlung bebuchen. Die AfA beginnt erst nach Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme der Anlage.
    In einem Beitrag der IHK Pfalz zur EÜR steht: "Geleistete Anzahlungen gehören zu den Betriebsausgaben." https://www.ihk.de/pfalz/innovation-...chnung-1284542
    Dies würde ich auf keinen Fall unterschreiben. Dann würde man die AfA in Folge nur noch auf restliche AHK in Höhe der Schlusszahlung des Folgejahres rechnen, was sicherlich falsch wäre.

    In einem anderen Beitrag (Suchbegriff "aveür anzahlung) steht, dass in der EÜR Anzahlungen für sofort abzugsfähige Betriebsausgaben ebenfalls Betriebsausgaben sind. Dies halte ich für weitaus präziser und plausibler. Mehr möchte ich nicht dazu sagen, da es den Rahmen dieses Forums überschreitet.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Muss ich es in das Formular jetzt schon mit aufnehmen, oder erst wenn ich es komplett bezahlt habe ?
      Meiner Meinung nur die in der Anzahlung enthaltene Vorsteuer, die AfA beginnt mit der Lieferung bzw. Inbetriebnahme des Ofens.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von timote Beitrag anzeigen
        Ein bilanzierendes Unternehmen würde eine Anlage im Bau (AIB) anlegen und diese für Dez. 2023 mit der Anzahlung bebuchen. Die AfA beginnt erst nach Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme der Anlage.
        Ich bin Einzelunternehmer, daher mache ich die einfache EÜR.




        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Meiner Meinung nur die in der Anzahlung enthaltene Vorsteuer, die AfA beginnt mit der Lieferung bzw. Inbetriebnahme des Ofens.
        Da ist noch keine Vorsteuer drauf, da es vom EU-Ausland ist.

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          #5
          Da ist noch keine Vorsteuer drauf, da es vom EU-Ausland ist.
          Bei innergemeinschaftlichem Erwerb bist du der Steuerschuldner, wobei ich nicht auswendig weiß, wie da bei Anzahlungen zu verfahren ist.

          Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, läuft das letztlich auf ein Nullsummenspiel hinaus.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bei innergemeinschaftlichem Erwerb bist du der Steuerschuldner, wobei ich nicht auswendig weiß, wie da bei Anzahlungen zu verfahren ist.
            Sorry Sorry Sorry, meinte ausserhalb der EU. Habe die Maschine ausserhalb der Union gekauft. Falsche Wortwahl. Meinte quasi ausserhalb der EU (Türkei).

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              #7
              Einfuhrumsatzsteuer wird ja sicher erst bei der tatsächlichen Einfuhr des Ofens fällig.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Einfuhrumsatzsteuer wird ja sicher erst bei der tatsächlichen Einfuhr des Ofens fällig.
                Ja. Habe die Speditionsfirma für die Erledigung der ZollAngelegenheiten beauftragt.

                Habe aber auch durch meinen Steuerberater erfahren, dass die Abschreibung des Ofens erst ab Anlieferung und auch nur dann wenn es betriebsbereit ist, beginnt.

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                  #9
                  Siehe oben # 2 und # 3.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Zitat von timote Beitrag anzeigen
                    Siehe oben # 2 und # 3.
                    Hahaha... ja. Der Berater meinte, dass wenn ich aus Europa kaufen würde, dann alles komplizierter werden würde (Zusammenfassende Meldung). Er meinte, dass es einfacher sei ausserhalb der Union zu kaufen. Das einzige was dazu kommt, ist halt evtl. Zoll.

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                      #11
                      Bei einem Einkauf aus Europa braucht man nie eine Zusammenfassende Meldung. Die braucht man nur, wenn man nach Europa etwas verkauft.

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                        #12
                        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                        Bei einem Einkauf aus Europa braucht man nie eine Zusammenfassende Meldung. Die braucht man nur, wenn man nach Europa etwas verkauft.
                        Krass. Also gibt es auch unter den Steuerberatern "Gute" und "Schlechte" Berater. Genau wie beim Elektriker. Habe meinem Steuerberater auf einen Sevdesk Artikel verwiesen, und ihn drauf hingewiesen, dass es nur Verkäufer machen müssen. Er hat es mir nicht geglaubt. Er macht das seit 25 Jahren.

                        Und ein Kumpel von mir, musste über 100k nachzahlen, weil der Steuerberater einen Fehler gemacht hat. Mein Kumpel meinte, dass sein Steuerberater damals irgendwasn mit Rücklagenbildung für Maschinenkauf oder so ausgewählt hätte. Nach 6 Jahren stand dann das Finanzamt vor seiner Tür, und wollte dann über 100k haben. Am Ende haben er sich aber mit dem Finanzamt auf 70k geeinigt. Ein anderer Kumpel von mir, auch Selbständig, muss auch ständig nachzahlen. Schade dass das deutsche Steuerrecht so kompliziert und verschachtelt ist.

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                          #13
                          Was glaubst du denn, wieso (auch) Steuerberater verpflichtet sind für derartige Risiken eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ?

                          Ich finde das immer witzig. Bei Abschlussprüfungen der unterschiedlichsten Berufe kommen immer Noten im ganzen Spektrum zwischen vielleicht 1,0 und 3,9 raus, aber vom Arzt erwartet man dann, dass er bei seiner anschließenden beruflichen Tätigkeit jahrzehntelang tagtäglich eine 1,0-Leistung oder besser erbringt. Dass das realitätsfern ist, sollte Jedem klar sein. Dass das aber nun auch von Steuerberatern erwartet wird, war mir neu ;-)
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                            Ich finde das immer witzig. Bei Abschlussprüfungen der unterschiedlichsten Berufe kommen immer Noten im ganzen Spektrum zwischen vielleicht 1,0 und 3,9 raus, aber vom Arzt erwartet man dann, dass er bei seiner anschließenden beruflichen Tätigkeit jahrzehntelang tagtäglich eine 1,0-Leistung oder besser erbringt. Dass das realitätsfern ist, sollte Jedem klar sein. Dass das aber nun auch von Steuerberatern erwartet wird, war mir neu ;-)
                            Hahaha. Ja. Ich übertreibe vielleicht etwas. Sogar ich mache meine Arbeit (Pulverbeschichter) nicht zu 100%.

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