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Berechnugn und Eingabe ausländischer Kapitalerträge

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    Berechnugn und Eingabe ausländischer Kapitalerträge

    Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich aktuell mit der Anlage KAP, hier im speziellen die Seite "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben".

    Nachstehend erhaltet ihr eine Übersicht mit exemplarischen Werten, wie ich die ausländischen Kapitalerträge berechnet habe:
    2023-12-31 15_54_22-Kapitalerträge (Ausland) - Excel.png

    Meine erste Frage?
    Ist die Berechnung grundsätzlich korrekt? Fehlt ggf. etwas?

    In die entsprechende Anlage würde ich die Zahlen wie folgt übernehmen:
    2023-12-31 15_57_49-ELSTER - ESt unbeschränkt (ESt 1 A) - 5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländis.png

    Wie ersichtlich ist, erhalte ich aufgrund meiner Eingaben Fehler.
    Mir ist jedoch nicht klar, woran das liegen kann.

    Wer kann mir einen Tipp geben, was ich falsch eingegeben und/oder berechnet habe?

    Vorab besten Dank für die Hilfe!
    Angehängte Dateien

    #2
    Wie ersichtlich ist, erhalte ich aufgrund meiner Eingaben Fehler.
    Mir ist jedoch nicht klar, woran das liegen kann.
    In den Saldo der Zeile 19 dürfen nur die Werte in den Zeilen 20 bis 23 eingerechnet werden, sonst nichts.

    Da komme ich für die Zeile 19 auf mindestens 14.500 €.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich komme auf 18.000: 6.000 aus Aktien (10.000 Gewinn ./. 4.000 Verlust), 11.000 Gewinn aus Termingeschäften, 1.000 Dividende. Sofern mit -2.500 Zinsen tatsächlich Sollzinsen gemeint sind, z.B. für Lombardkredite, sind die Privatvergnügen.

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        #4
        Hi zusammen,

        besten Dank für die schnellen Antworten.

        Wieso darf ich den Wert aus Zeile 24 nicht einrechnen?
        Wenn ich Zeile 24 NICHT einrechnen darf, verstehe ich nicht, weshalb ich Zeile 20 hingegen in jedem Fall berücksichtigen muss.
        Auch stellt sich mir die Frage, wie sich ein "Ertrag" genau definiert. Für mich wäre das die Einnahme - die Ausgabe eines Verrechnungstopfes (Bspw. Termingeschäft oder Aktiengeschäft). Sehe ich das falsch?

        multi: Es handelt sich um Margin-Zinsen.

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          #5
          Zitat von sascha4711 Beitrag anzeigen
          multi: Es handelt sich um Margin-Zinsen.
          Dann ist es zwar kein Lombardkredit, aber die Zinsen für einen Kredit, um damit Wertpapiere zu kaufen, sind auch nicht absetzbar. Daher wüsste ich nicht, warum es hier anders sein sollte.

          Aber entscheiden muss das der steuerliche Berater. Den man bei solch komplexen Geschichten durchaus in Betracht ziehen sollte.

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