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2023 - ESt 1 A (Einkommensteuererklärung) jetzt online

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    2023 - ESt 1 A (Einkommensteuererklärung) jetzt online

    Ein frohes neues Jahr für alle.

    Gibt es in der diesjährigen Ausgabe der Steuererklärung irgendwelche Neuerungen, die Sie beachten sollten?

    Ich sehe, dass es jetzt ein Feld für 'Sterbedatum' gibt. Ich frage mich, was sonst noch neu ist.

    #2
    Ich sehe, dass es jetzt ein Feld für 'Sterbedatum' gibt. Ich frage mich, was sonst noch neu ist.
    Das werden wir nach und nach schon sehen.

    Ebenfalls ein gutes neues Jahr !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Von der Aufteilung her gibt es anscheinend ein paar neue Anlagen: Doppelte Haushaltsführung, FeWo...

      Mit dem inhaltlichen habe ich mich noch nicht befasst. Ich hatte irgendwann auch Lust mehr, zu verfolgen, wie der Stand ist, ob die Energiepreisbremse nun komplett steuerfrei bleibt, oder nur die, die Soli zahlen. Bei letzterem müsste man den erlassenen Abschlag ja irgendwo eintragen können.

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        #4
        Ich hatte irgendwann auch Lust mehr, zu verfolgen, wie der Stand ist, ob die Energiepreisbremse nun komplett steuerfrei bleibt, oder nur die, die Soli zahlen.
        Der letzte Stand war, dass sie generell steuerfrei bleibt, weil zu kompliziert, aber das Gesetz hängt im Vermittlungsausschuss.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Die Anlage doppelte Haushaltsführung macht vielleicht Sinn, weil dann Anlage N übersichtlicher wird. Allerdings dürfte es einige Threads geben, wo dann die doppelte Haushaltsführung gesucht wird.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Die Aufdröselung der Anlage V auf jetzt 3 Anlagen (V, V-Sonstige und V-FeWo) hat bei uns bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr dazu geführt,

            dass zwar richtigerweise die Anlage V-Sonstige beigefügt wurde, die Angaben zu einer Grundstücksgemeinschaft dort aber komplett unterschlagen wurden

            Unser Steuerfall wird augenscheinlich richtig gerechnet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von multi Beitrag anzeigen
              Von der Aufteilung her gibt es anscheinend ein paar neue Anlagen: Doppelte Haushaltsführung, FeWo...

              Mit dem inhaltlichen habe ich mich noch nicht befasst. Ich hatte irgendwann auch Lust mehr, zu verfolgen, wie der Stand ist, ob die Energiepreisbremse nun komplett steuerfrei bleibt, oder nur die, die Soli zahlen. Bei letzterem müsste man den erlassenen Abschlag ja irgendwo eintragen können.
              Ich habe eben eher zufällig gesehen, dass man die Dezember-Soforthilfe in der Anlage SO einzutragen hat. Gibt ein extra Feld dafür unter "Leistungen".

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                #8
                Ich habe eben eher zufällig gesehen, dass man die Dezember-Soforthilfe in der Anlage SO einzutragen hat.
                Der Hilfetext ist meines Erachtens sehr unpräzise. Da könnte man meinen, die wäre unter Abgeordnetenbezüge zu erfassen, was ja Unsinn ist.

                Dezemberabschlag.jpg
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Was ist denn eigentlich mit der Strom- und Gaspreisbremse? Das ist ja meines Verständnisses nach etwas anderes als die Dezember-Soforthilfe. Muss man da auch einen Betrag angeben?

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                    #10
                    Eine Dezembersoforthilfe gab es im Dezember 2022 nur bei der Gas- und Wärmepreisbremse. Da hat der Bund damals die Abschläge

                    für Dezember 2022 übernommen. Bei unserer Fernwärmeversorgung war das so. Die Ersparnisse im Jahr 2023 sind ja in der Regel noch

                    nicht bekannt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11

                      Gutes Neues in die Runde.
                      Bin neu hier im Forum und hoffe auf einige Ausfülltipps, da sich bei mir im Bereich V+V etwas geändert hat.


                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Die Aufdröselung der Anlage V auf jetzt 3 Anlagen (V, V-Sonstige und V-FeWo) hat bei uns bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr dazu geführt,

                      ...
                      Charli,
                      hast du die Formblätter bei deiner Aufdröselung für 2022 benutzt und die ursprüngliche Anlage V wurde nun auf 3 Anlagen aufgeteilt oder um welchem Anlagezeitraum handelt es sich?
                      Ich habe noch keine Möglichkeit auf die Anlagen für 2023 zuzugreifen und Bereitstellungstermin ist ja erst im März.
                      Danke und Grüße

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                        #12
                        Bei mir ging es um die Einkommensteuererklärung für 2023, die Feststellungserklärung ESt 1 B steht ja noch nicht zur Verfügung.

                        Die Daten 2022 für eine Grundstücksgemeinschaft, an der meine Frau beteiligt ist, wurden nicht in die neue Anlage V-Sonstige übernommen.

                        Ich habe alle Angaben zu der Gemeinschaft neu erfassen müssen, auch Name und Steuernummer. Es geht um Mein ELSTER, da gibt es

                        keine klassischen Formulare.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Bei mir ging es um die Einkommensteuererklärung für 2023, die Feststellungserklärung ESt 1 B steht ja noch nicht zur Verfügung.
                          Erscheint ESt 1 B am 01.03.2024?

                          Ich kann es hier nicht sehen:
                          https://www.elster.de/eportal/infose...ellungstermine

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                            #14
                            Erscheint ESt 1 B am 01.03.2024?
                            In den letzten Jahren erfolgte die Freischaltung regelmäßig gegen Ende März.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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