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Einkommensteuererklärung 2023 (ESt 1A) - Neue Anlagen und erste Fehler

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    Einkommensteuererklärung 2023 (ESt 1A) - Neue Anlagen und erste Fehler

    Die Einkommensteuererklärung (unbeschränkte Steuerpflicht) für 2023 enthält einige neue Anlagen:

    Die Doppelte Haushaltsführung wurde aus der Anlage N entfernt und muss jetzt in einer eigenen Anlage N-Doppelte Haushaltsführung erklärt werden.

    Die Anlage V wurde in 3 Anlagen aufgeteilt:

    In der Anlage V selbst sind nach wie vor alle Vermietungen von bebauten Grundstücken zu erklären.

    Bei kurzfristiger Vermietung (AirBnB) oder Vermietung von Ferienwohnungen muss zusätzlich die Anlage V-FeWo ausgefüllt werden.

    In der Anlage V-Sonstige sind u. a. Vermietungseinkünfte aus Beteiligungen, Untervermietung und unbebauten Grundstücken zu erklären.

    Bei einer Datenübernahme aus dem Vorjahr werden nicht alle Daten aus der bisherigen Anlage V übernommen. Aktualisierung 04.04.2024:

    Siehe Beitrag '#4


    Zuletzt geändert von Charlie24; 05.04.2024, 09:26.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Wenn Vermietungseinkünfte in der Anlage V erklärt werden, erfolgt keine Steuerberechnung mehr, es gibt nur die Meldung:

    Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07721 kein Erläuterungstext gefunden werden

    Nachtrag: Man kann den Fehler umgehen, wenn man die Umlagen wie bisher als Saldo in Zeile 20 einträgt und die Zeile 21

    für die Erstattungen bzw. Nachzahlungen leer lässt.

    Nachtrag 2: Ich habe den Fehler heute der Elster-Hotline gemeldet. Mal sehen, wie lang es dauert, bis er behoben ist.

    Nachtrag 3: Die Elster-Hotline hat mir mitgeteilt, dass die Steuerberechnung in aller Regel monatlich aktualisiert wird.

    Dieser Fehler ist inzwischen behoben !
    Zuletzt geändert von Charlie24; 17.02.2024, 21:01. Grund: Steuerberechnung erfolgt jetzt auch bei Einträgen in Zeile 21 der Anlage V
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Heute wurde berichtet, dass auch bei Unterhaltszahlungen, die in der Anlage Unterhalt erklärt werden,

      die Steuerberechnung für 2023 noch nicht funktioniert. Warten wir mal ab, was noch alles gemeldet wird.

      Auch dieser Fehler ist inzwischen behoben !
      Zuletzt geändert von Charlie24; 17.03.2024, 21:01.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zur Datenübernahme in der Anlage V Veranlagungszeitraum 2023:

        Seit 04.04.2024 können nun auch die Daten mehrerer Vermietungsobjekte übernommen werden. Im Bereich der Werbungskosten ist leider keine vollständige Datenübernahme möglich, da sich das zugrunde liegende Datenmodell (Gestaltung der Felder) zu stark verändert hat. Es können nun übernommen werden (für alle Vermietungsobjekte aus 2022):
        • Die kompletten Stammdaten (Zeilen 4 bis 8)
        • Die kompletten Einnahmen mit Ausnahme der Anzahl der Wohnungen (Zeilen 9 bis 20)
        • Die Summe der Einnahmen wird auf Basis der Vorjahresdaten korrekt berechnet (Zeile 21)
        • Die Aufteilung der Einkünfte auf die beiden Personen (Zeile 24)
        • Die Werbungskosten haben sich leider so stark geändert, dass nur geringfügige Teile übernommen werden können (Teile der Zeilen 41-42, 49, 52)
        • Die Aufstellung der Zusatzangaben zu vereinnahmten/bewilligten Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln (Zeile 53)
        • Sonstige Einkünfte: Die "Anteile an Einkünften" sowie "Anderen Einkünfte" für die Person A von der Anlage V (VZ 2022) in die Anlage V-Sonstige (VZ 2023) (Zeilen 25-32)

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