Die Einkommensteuererklärung (unbeschränkte Steuerpflicht) für 2023 enthält einige neue Anlagen:
Die Doppelte Haushaltsführung wurde aus der Anlage N entfernt und muss jetzt in einer eigenen Anlage N-Doppelte Haushaltsführung erklärt werden.
Die Anlage V wurde in 3 Anlagen aufgeteilt:
In der Anlage V selbst sind nach wie vor alle Vermietungen von bebauten Grundstücken zu erklären.
Bei kurzfristiger Vermietung (AirBnB) oder Vermietung von Ferienwohnungen muss zusätzlich die Anlage V-FeWo ausgefüllt werden.
In der Anlage V-Sonstige sind u. a. Vermietungseinkünfte aus Beteiligungen, Untervermietung und unbebauten Grundstücken zu erklären.
Bei einer Datenübernahme aus dem Vorjahr werden nicht alle Daten aus der bisherigen Anlage V übernommen. Aktualisierung 04.04.2024:
Siehe Beitrag '#4
Die Doppelte Haushaltsführung wurde aus der Anlage N entfernt und muss jetzt in einer eigenen Anlage N-Doppelte Haushaltsführung erklärt werden.
Die Anlage V wurde in 3 Anlagen aufgeteilt:
In der Anlage V selbst sind nach wie vor alle Vermietungen von bebauten Grundstücken zu erklären.
Bei kurzfristiger Vermietung (AirBnB) oder Vermietung von Ferienwohnungen muss zusätzlich die Anlage V-FeWo ausgefüllt werden.
In der Anlage V-Sonstige sind u. a. Vermietungseinkünfte aus Beteiligungen, Untervermietung und unbebauten Grundstücken zu erklären.
Bei einer Datenübernahme aus dem Vorjahr werden nicht alle Daten aus der bisherigen Anlage V übernommen. Aktualisierung 04.04.2024:
Siehe Beitrag '#4
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