Seit 04.04.2024 können nun auch die Daten mehrerer Vermietungsobjekte übernommen werden. Im Bereich der Werbungskosten ist leider keine vollständige Datenübernahme möglich, da sich das zugrunde liegende Datenmodell (Gestaltung der Felder) zu stark verändert hat. Es können nun übernommen werden (für alle Vermietungsobjekte aus 2022):
- Die kompletten Stammdaten (Zeilen 4 bis 8)
- Die kompletten Einnahmen mit Ausnahme der Anzahl der Wohnungen (Zeilen 9 bis 20)
- Die Summe der Einnahmen wird auf Basis der Vorjahresdaten korrekt berechnet (Zeile 21)
- Die Aufteilung der Einkünfte auf die beiden Personen (Zeile 24)
- Die Werbungskosten haben sich leider so stark geändert, dass nur geringfügige Teile übernommen werden können (Teile der Zeilen 41-42, 49, 52)
- Die Aufstellung der Zusatzangaben zu vereinnahmten/bewilligten Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln (Zeile 53)
- Sonstige Einkünfte: Die "Anteile an Einkünften" sowie "Anderen Einkünfte" für die Person A von der Anlage V (VZ 2022) in die Anlage V-Sonstige (VZ 2023) (Zeilen 25-32)
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