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    Anlage V

    Wenn ich in der Anlage V eine Immobilie erfasse funktioniert die Steuerberechnung nicht mehr.
    Folgende Abbruchhinweis wird in der detaillierten Steuerberechnung ausgegeben: Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07721 kein Erläuterungstext gefunden werden.

    #2
    Jahr 2023 ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, für 2023.

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        #4
        Den Fehler kann ich nachstellen. Das dürfte ein genereller Fehler im Steuerberechnungsmodul sein.

        Da hilft nur warten, bis der Fehler behoben wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Geht mir genauso - aber erst seit ich die Nebenkosten in laufende Zahlungen (Zeile 20) und Nachzahlungen/Erstattungen (Zeile 21) aufgeteilt habe. Heute früh mit dem saldierten Wert in Zeile 20 (wie bis 2022) kam noch eine plausible Berechnung heraus. Das Berechnungsmodul scheint sich also an der neuen Zeile 21 zu verschlucken ... Warten wir mal ab, wann das korrigiert wird.

          PS. Von diesem Bug abgesehen, gefällt mir die Umgliederung der Anlage V (Ermittlung des Gewinns nicht mehr unter "Einkünfte", sondern erst nach "Einkünften" und "Werbungskosten") nicht schlecht - nur die Aufteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten auf umgelegt/nicht umgelegt irritiert mich ein wenig. Laut Hilfetext geht es um die tatsächliche Umlegung - so rutschen umlagefähige Betriebskosten, die gemäß Vertrag nicht umgelegt werden, auf einmal in eine Rubrik mit den klassischen (nicht umlagefähigen) Verwaltungskosten.

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            #6
            Das Berechnungsmodul scheint sich also an der neuen Zeile 21 zu verschlucken
            Stimmt, auch das kann ich nachstellen. Wenn man bei den Umlagen wie bisher saldiert, funktioniert die Steuerberechnung.

            Die Tests vor der Freigabe sind einfach miserabel.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Laut Hilfetext geht es um die tatsächliche Umlegung - so rutschen umlagefähige Betriebskosten, die gemäß Vertrag nicht umgelegt werden, auf einmal in eine Rubrik mit den klassischen (nicht umlagefähigen) Verwaltungskosten.
              Ich glaube, das werde ich nicht beachten. Wir legen z. B. von den Gebäudeversicherungen nur etwa 80% auf die Mieter um und die Grundsteuer

              vertragsgemäß überhaupt nicht. Grundsätzlich umlagefähig wäre das ja alles. Außerdem müsste ich dann bei einem kurzen Leerstand komplizierte

              Aufteilungsberechnungen anstellen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Bei uns ähnlich - ich überlege auch, wie wörtlich ich die neuen Feldbezeichnungen nehmen werde, zumal es ja für das Endergebnis der Werbungskosten schlicht irrelevant ist. Das Beispiel Leerstand illustriert gut, wie man ins Grübeln gestürzt werden kann, wenn man es ganz richtig machen möchte. Oder auch der Fall, wenn der Mieter sich aus dem Staub macht, ohne die Nebenkostennachzahlung zu leisten und die Kaution dafür nur teilweise reicht ...

                (Warum es diese Verschlimmbesserung gebraucht hat - keine Ahnung; wenn einen die ewig lange Überschrift "Grundsteuer, ..., Fahrstuhl" gestört hat, dann hätte man diesen Block einfach "Betriebskosten" nennen können. Womöglich werden "überehrliche" Steuerbürger jetzt erst darauf gestoßen, auch nicht umgelegte Werbungskosten angeben zu können ... Die Trennung bei den Umlagen hingegen kann ich nachvollziehen, weil sicher viele mit dem Zufluß-Abfluß-Prinzip so ihre Probleme hatten und jetzt eine etwas klarere Ansage bekommen, was in die Steuererklärung für das Jahr x gehört.)

                Bevor wir aber ganz vom Ursprungsthema wegkommen, belasse ich es dabei - und hoffe, der Zeile-21-Berechnungs-Bug wird bis zur klassischen Steuererklärungssaison behoben.

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