EStErkl Datenübernahme aus 2022 nach 2023 unvollständig (Anlage V)

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  • Altfinanzer
    Neuer Benutzer
    • 04.03.2024
    • 2

    #16
    Die Datenübernahme V+V funktioniert bis heute nur für ein einziges Objekt. Warum bringt es die Finanzverwaltug nicht fertig, alle zu übertragen? Welches Land ist für die mangelhafte Programmierung zuständig? Vermutlich und hoffentlich nicht Bayern.

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    • Altfinanzer
      Neuer Benutzer
      • 04.03.2024
      • 2

      #17
      List überhaupt jemand aus der Finanzverwaltung diese Texte? Und reagiert dann auch jemand? Sehr fragwürdig ........

      Kommentar

      • Hilfsprofi
        Erfahrener Benutzer
        • 04.11.2021
        • 519

        #18
        Da das Thema im nächsten Jahr (weitgehend) erledigt ist, sollte man nicht auf Abhilfe hoffen.

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        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4268

          #19
          Zitat von Altfinanzer Beitrag anzeigen
          Die Datenübernahme V+V funktioniert bis heute nur für ein einziges Objekt. Warum bringt es die Finanzverwaltug nicht fertig, alle zu übertragen? Welches Land ist für die mangelhafte Programmierung zuständig? Vermutlich und hoffentlich nicht Bayern.
          Da dies bekanntlich ein Anwenderforum ohne Beteiligung der Finanzverwaltung ist, können wir deine Frage nicht beantworten. Warum sollte "vermutlich und hoffentlich" nicht Bayern zuständig sein?

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #20
            Warum sollte "vermutlich und hoffentlich" nicht Bayern zuständig sein?
            Keine Ahnung ! Bayern hat jedenfalls im Projekt ELSTER die Federführung, was aber nichts heißen muss. Es spielt auch keine Rolle,

            wo die Programmierer ansässig sind, bisher hat man es nicht geschafft, eine vollständige Übernahme aus dem Vorjahr hinzubekommen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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