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Auslands Rente - Was genau eintragen in AUS-R?

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    Auslands Rente - Was genau eintragen in AUS-R?

    Hallo,

    ich versuche meiner Mutter mit ihrer Steuererklärung zu helfen, bin aber nicht sicher, welche Angaben wo hingehören.

    Ein paar Fakten:
    1) Mama ist US Staatsbürgerin. Sie hat nur in den USA gearbeitet und dort bekommt sie die Witwenrente (Social Security). Diese bekommt sie lebenslang. Diese ist in Deutschland zu besteuern.
    2) Sie war im öffentlichen Dienst und hat zusätzlich eine Rente für öffentliche Angestellte. Diese folgt dem Kassenstaatsprinzip und ist in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt. (Ja, es wurde schon geprüft.)
    3) Sie ist seit Januar 2014 in Rente.

    Ich habe schon die Anlage AUS-R gefunden und habe folgende Fragen:
    1) In Zeile 6 wird die Rentenanpassung gefragt - wenn ich die Info online richtig verstehe, dann muss ich die Rente aus dem entsprechendem Steuerjahr von der Rente aus dem ersten Rentenjahr abgezogen wird und das Resultat hier eingetragen wird.
    Was genau soll man dann in Zeile 8 bzw. die mehreren Zeilen 8, die mit "Beginn der 1. vorhergehenden Rente (TT.MM.JJJJ), Ende der 1. vorhergehenden Rente", "Beginn der 2. vorhergehenden Rente (TT.MM.JJJJ), Ende der 2. vorhergehenden Rente", etc. betitelt sind, einfügen? Die Anweisung meint, hier kann man eine andere Rente, die man ggf. davor bekommen hat, wie zBsp Witwenrente eingeben. Aber diese bekommt sie ja noch immer. Lasse ich das einfach leer?

    2) In Zeile 10 wird nach Nachzahlungen gefragt. Bis 2021 (inklusive) musste meine Mutter jedes Jahr ca. 500 USD Steuern in den USA nachzahlen, da sie bis dahin in Österreich gelebt hat und aufgrund der USA-AT DBA, war ihre Witwenrente in den USA zu versteuern. Soll hier nur der Betrag angegeben werden, der im betreffenden Steuerjahr gezahlt wurde (für 2023 also 0) oder alles was sie seit Januar 2014 nachzahlen musste?

    3) Was mache ich mit der Rente für öffentliche Angestellte? Eine andere Antwort hier im Forum meinte in die Anlage AUS-R geht nur was in Deutschland zu versteuern ist. D.h. die Rente für öffentliche Angestellte wird nicht in diese Anlage eingetragen. Soll die sonst irgendwo eingetragen werden oder gar nicht, da sie ja in Deutschland gar nicht zu versteuern ist?

    Danke im Voraus für jegliche Hilfe.
    Zuletzt geändert von catsy83; 03.01.2024, 18:47.

    #2
    Eher ein Fall für den Steuerberater und kein Thema der elektronischen Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Deshalb nur ganz kurz:

    Zu 1: eine vorhergehende Rente wäre z. B. eine Rente, die bereits dein verstorbener Vater bezogen hat. Wenn es die vor Beginn der Witwenrente

    nicht gegeben hat, kommt da nichts rein. Um den Rentenanpassungsbetrag korrekt zu ermitteln, musst du von der aktuellen Jahresrente den

    Rentenbetrag im ersten vollen Rentenjahr deiner Mutter abziehen.

    Zu 2: Es wird nach Rentennachzahlungen für frühere Jahre gefragt, nicht nach Steuerzahlungen !

    Zu 3:
    Schau dir mal auch die Anlage AUS an, diese Rente dürfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank! Antwort zu 1 macht Sinn - so habe ich das auch verstanden, war aber etwas konfus wegen dem Beispiel mit der Witwenrente.

      Zu 2: Ah! Ok, dann habe ich das falsch verstanden. Da kommt dann nix rein.

      Zu 3: Anlage AUS habe ich inzwischen auch schon gefunden und mal probeweise ausgefüllt. Allerdings kommt da ein Steuerbetrag von knapp 1000 EUR raus, was total komisch ist, denn der zu versteuernde Betrag fällt eig unter die Grundfreibetragsgrenze...ist mir total suspekt und ich befürchte ich muss tatsächlich ein paar 100er ausgeben, damit ein Steuerberater das korrekt ausfüllt.

      Danke trotzdem und VG,
      Catsy83

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        #4
        ... denn der zu versteuernde Betrag fällt eig unter die Grundfreibetragsgrenze
        Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, tauchen in der Steuerberechnung nicht auf. Man sieht nur den Steuersatz in Prozent,

        der aufgrund des Progressionsvorbehalts auf die steuerpflichtigen Einkünfte angewendet wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ok, das heisst, der versteuernde Betrag wird besteuert, auch wenn er unter den Grundfreibetragsgrenze fällt??? Das ist mies. Es wäre günstiger, wenn Sie die Steuern in den USA zahlen würde...so ein Mist. Danke nochmal.

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            #6
            Ok, das heisst, der versteuernde Betrag wird besteuert, auch wenn er unter den Grundfreibetragsgrenze fällt???
            Das ist ja das Wesen des Progressionsvorbehalts, Dem zu versteuernden Teil der Witwenrente wird die steuerfreie Rente (oder Pension ?) hinzugerechnet.

            Auf das Gesamteinkommen wird dann ein Steuersatz ermittelt und auf die Witwenrente angewendet. Wo wir dir allerdings überhaupt nicht helfen können,

            ist die steuerfreie Rente für öffentliche Angestellte. Da muss man ja erst ermitteln, ob das Versorgungsbezüge sind oder ob das ebenfalls eine Leibrente

            ist. Das kann nur ein Steuerberater und der muss sich außerdem mit dem US-Rentensystem auskennen. Möglicherweise ist da auch ein steuerfreier Anteil

            herauszurechnen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Super. Danke dir vielmals für alles. Ich muss dann einfach zum Steuerberater. Gottweiss wo man eine:n findet, der:die sich mit US UND deutschem Recht auskennt.....

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                #8
                Wieso brauchst Du einen, der sich auch mit amerikanischem Steuerrecht auskennt ? Du brauchst einen, der sich mit deutschem Steuerrecht und DBA auskennt und Du brauchst in den USA einen, der sich mit amerikanischem Steuerrecht, ggf. dem jeweiligen Bundesstaatenrecht, auskennt.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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