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Verdienstausfall Arbeitnehmer als Kreistagsmitglied - wo eintragen?

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    Verdienstausfall Arbeitnehmer als Kreistagsmitglied - wo eintragen?

    Hallo,
    ich habe neben Sitzungsgeldern und einer Nutzungspauschale auch noch den Verdienstausfall für die angesetzen Sitzungen erstattet bekommen (Summe pro Stunde an Anwesenheit).
    Wo trage ich das in Elster (für 2022) ein? Anlage N? Anlage S (wie die Sitzungsgelder)?
    Danke
    -Martn-

    #2
    M.E. gehört die Verdienstausfallentschädigung zu der Einkunftsart, die ausgefallen ist (§ 24 EStG), somit auch die dazugehörige Anlage.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Das wäre dann Anlage N, Zeile 28:

      "8 - Angaben zu Lohn- / Entgeltersatzleistungen
      Kurzarbeitergeld einschließlich Zuschuss des Arbeitgebers, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz), Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, Altersteilzeitzuschläge nach Besoldungsgesetzen (laut Nummer 15 der Lohnsteuerbescheinigung)"

      Die Erläuterung in Elster dazu
      "Lohn-/Entgeltersatzleistungen sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf die Höhe der Steuer auf den Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte (Progressionsvorbehalt) aus."

      Das erscheint mir - so wie Deine Erklärung - schlüssig. Danke.
      ___

      Werbungskosten sind denke ich keine einzutragen, da durch Sitzungsgeld, Nutzungspauschale (Büromat., Nutzung PC, etc.) und Fahrtkotenersatz in der Regel wohl abgedeckt.

      Gruß -Martin-
      Zuletzt geändert von martin206; 04.01.2024, 12:00.

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        #4
        Nun habe ich noch folgendes gefunden ...und bin mir unschlüssig was darunter fällt und wo das in Elster rein gehört:
        Anerkennung steuerfreier Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG) - https://www.gesetze-bayern.de/Conten...BayVwV273967-3

        - Sitzungsgelder Kreistag/Ausschüsse
        - Sitzungsgelder Fraktionssitzungen
        - Nutzungspauschale (PC, Internet, Telefon, etc.)
        ...hab ich bisher in Anlage S, 3., Zeile 46 eingetragen

        Nun eben noch der
        - Verdienstausfall (Entschädigung als Stundenpauschale; reine Sitzungszeit, keine Anfahrtszeiten)
        ...das würde ich nach obiger Klärung in Anlage N, Zeile 28 schreiben - oder doch auch in Anlage S, 3., Zeile 46?

        Die Fahrtkosten sind in der "Jahresteuerbescheinigung zur Vorlag beim Finanzamt" nicht benannt.
        Hier werden 0,35 EUR pro gefahrenen Kilometer erstattet.

        Sorry, aber ich hab halt sonst nur eine sehr schlichte Steuererklärung für Arbeitnehmer gehabt.
        Nun kamen erst die Sitzungsgelder dazu, in 2022 dann (nach einer Rückfrage) auch die Entschädigung für Verdienstausfall.
        (Die Sitzungen sind in der Regel ab 9 Uhr bzw. ab 14 Uhr; Rechnungsprüfungsausschuß in der Regel ganztags 9-16 Uhr, fallen also in meine Arbeitszeit, ich nehme mir da unbezahlt frei.)

        Grüße -Martin-

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          #5
          Du musst die Sitzungsgelder und die Verdienstausfallentschädigung voneinander trennen. Zur Verdienstausfallentschädigung siehe oben. Zu den Sitzungsgeldern: Insoweit bist Du selbständig tätig, d.h. die Anlage S und zusätzlich die separate Anlage EÜR sind angesagt. § Nr. 12 EStG ist da sicher richtig, ggf. gibt es dazu aber noch Erlasse im jeweiligen Bundesland, in Hessen beispielsweise den sog. Ratsherrenerlass. Aber das werden Dir Deine Mitabgeordneten doch sicher sagen können.
          Schönen Gruß

          Picard777

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            #6
            Danke. Die anderen im Rat sind entweder freigestellt (z.B. Lehrer) oder Rentner und bekommen somit keine Verdienstausfallentschädigung (ich auch erst seit 2022).
            Auch das mit der Anlage EÜR war denen wohl nicht bewußt.
            Deshalb kämpfe ich mich gerade selbst durch ...mit viel nicht extra entschädigtem Aufwand ...aber was soll's, ist halt so vorgeschrieben.
            Danke, daß Du hilfts mit diesen Aufwand einigermaßen erträglich zu halten.

            Grüße -Martin-

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              #7
              Auch das mit der Anlage EÜR war denen wohl nicht bewußt.
              Wenn alles steuerfrei bleibt, wird die Anlage EÜR nicht unbedingt verlangt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Offiziell nicht, da hat Charlie24 Recht. Das BMF-Schreiben lässt das offiziell nur bei voller Steuerfreiheit nach § Nr. 26 EStG zu, was hier ja nicht der Fall wäre. Ich würde da, wenn Alles steuerfrei bliebe, es auch erst einmal ohne Anlage EÜR versuchen. Solange da Niemand sich beschwert ...
                Schönen Gruß

                Picard777

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                  #9
                  Danke.

                  Ohne die Aufwandsentschädigung war das für 2020 und 2021 so akzeptiert, also Sitzungsgelder in Anlage S und gut. Das ist auch weiterhin im steuerfreien Bereic (EUR 1.120,- für gesamtes Jahr). Dann würde ich das weiter so machen.

                  Die Verdienstausfall-Entschädigung ist ja nun ein anderes Thema und landet in Anlage N, hab ich oben gelesen.

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