Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Jahr 2022 1500 EUR Rückzahlung, dieser Jahr 2023 soll ich nachzahlen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Jahr 2022 1500 EUR Rückzahlung, dieser Jahr 2023 soll ich nachzahlen?

    Hallo zusammen,

    ich bin echt verwirrt. Habe so wie letztes Jahr meine Einkommenssteuererklärung gemacht und soll 4 EUR nachzahlen laut der vorläufigen Berechnung. Dabei habe ich das Jahr davor nur ein halbes Jahr gearbeitet und 1500,- EUR zurück bekommen. In 2023 haben ich das ganze Jahr gearbeitet und soll nun 4 EUR nachzahlen. Das verstehe ich überhaupt nicht. Der Lohn ist gleich geblieben und auch sonst hat sich nur die Kilometer um einen verringert.
    Auf dem Berechnungsbogen ist das festzusetzende Einkommenssteuer mit 16,62% ausgerechnet worden, Im letzten Jahr waren es nur knapp 10%.
    Ich habe alles mögliche Angaben mehrfach verglichen und denke nichts vergessen zu haben.

    Wäre aber jeden Tipp dankbar.


    #2
    Das ist vollkommen normal: Der Lohnsteuerabzug erfolgt monatlich so, als würdest Du jeden Monat das Gleiche verdienen. In 2022 hast Du aber nur 6 Monate gearbeitet, also war der monatliche Lohnsteuerabzug auf das ganze Jahr umgerechnet zu hoch, also kommt Baba-Erstattung raus. In 2023 aber warst Du 12 Monate beschäftigt, also passte das.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Das hängt damit zusammen dass die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist. Wenn Du nur ein halbes Jahr gearbeitet hast ist es klar, dass Du was zurück bekommst weil der bezogene Lohn sozusagen gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt wird. Wenn Du das ganze Jahr gearbeitet hast und keine besonderen Aufwendungen hast, die sich steuermindernd auswirken, entspricht der Lohnsteuerabzug hingegen ziemlich genau der Jahreseinkommensteuerschuld.

      Kommentar


        #4
        Ok, vielen Dank für euer Antworten, dann gibt es wohl nie wieder was zurück und ich muss immer was nachzahlen und das als normaler Arbeitnehmer ledig mit Steuerklasse 1. Hmm, dachte man bekommt wenigstens ein paar Werbungskosten wie diese Kilometerpauschale usw. zurück

        Kommentar


          #5
          Du hast doch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Und der ist beim Lohnsteuerabzug schon eingearbeitet. Nur wenn Du den überschreitest mit Deinen Werbungskosten inklusive Entfernungspauschale, würde sich das auswirken. Unabhängig davon kann auch schwankender Arbeitslohn zu Erstattungen führen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Danke für den Hinweis, ne der überschreitet diese 1230EUR wohl nicht und ich verdiene auch jeden Monat gleich. Der Weg zur Arbeit sind 15km.

            Kommentar


              #7
              Danke für den Hinweis, ne der überschreitet diese 1230EUR wohl nicht und ich verdiene auch jeden Monat gleich. Der Weg zur Arbeit sind 15km.
              15 Kilometer mal 0,30 € mal 220 Tage wären 990,00 €. Wenn du keine weiteren Werbungskosten hast, kannst du dir die Arbeit mit der Steuererklärung

              auch sparen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                15 Kilometer mal 0,30 € mal 220 Tage wären 990,00 €. Wenn du keine weiteren Werbungskosten hast, kannst du dir die Arbeit mit der Steuererklärung

                auch sparen.
                Danke, ja, denke auch dass ich mir das dann sparen kann, dachte man bekommt da generell immer ein wenig was wieder.

                Kommentar


                  #9
                  Du hast doch (als Mieter) garantiert Nebenkosten, die du teilweise als handwerksnahe Dienstleistungen absetzen kannst.
                  mfg. - Kent

                  Kommentar


                    #10
                    Ich zahle keine Miete, sondern nur Essen für uns alle, Mietvertrag hat nur meine Freundin.

                    Wenn ich schon mit Lohnsteuerklasse 1 was nachzahlen muss, wie ist es dann erst wenn ich heirate und eine andere Steuerklasse komme, dann zahle ich ja noch weniger Steuern und muss dann noch mehr zurückzahlen?
                    Zuletzt geändert von Bueger42; 04.01.2024, 11:06.

                    Kommentar


                      #11
                      wie ist es dann erst wenn ich heirate und eine andere Steuerklasse komme, dann zahle ich ja noch weniger Steuern und muss dann noch mehr zurückzahlen?
                      Das ist ein Irrtum.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Bueger42 Beitrag anzeigen
                        Wenn ich schon mit Lohnsteuerklasse 1 was nachzahlen muss, wie ist es dann erst wenn ich heirate und eine andere Steuerklasse komme, dann zahle ich ja noch weniger Steuern und muss dann noch mehr zurückzahlen?
                        Dann bekommt ihr zuerst automatisch 4/4, was im Wesentlichen der 1 entspricht, und wenn ihr wollt, wechseli ihr nach 3/5, da kann es in der Tat zu einer Nachzahlung kommen (weswegen dann die Erklärung auch Pflicht ist).

                        Generell bedeutet die Heirat die Möglichkeit zur Zusammenveranlagung, d.h. die Einkommen von beiden werden addiert und durch zwei geteilt. Verdienen beide exakt gleich, ergibt sich kein Unterschied, aber je unterschiedlicher beide verdienen, umso größer wird der Vorteil.

                        Kommentar


                          #13
                          Danke für die Aufklärung, meine baldig Frau wird dann EM-Rente erhalten, was weniger ist als mein Verdienst. Ich würde dann wahrscheinlich die Steuerklasse 3 am besten nehmen, oder?

                          Kommentar


                            #14
                            Ich würde dann wahrscheinlich die Steuerklasse 3 am besten nehmen, oder?
                            Ja, solange das noch möglich ist. Allerdings führt das bei Bezug einer EM-Rente in jedem Fall zur Steuererklärungspflicht und zu Nachzahlungen.

                            Im Übrigen will die Ampel-Koalition die Steuerklassenkombination 3/5 abschaffen, weil sie angeblich Frauen diskriminiert.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ja, solange das noch möglich ist. Allerdings führt das bei Bezug einer EM-Rente in jedem Fall zur Steuererklärungspflicht und zu Nachzahlungen.

                              Im Übrigen will die Ampel-Koalition die Steuerklassenkombination 3/5 abschaffen, weil sie angeblich Frauen diskriminiert.
                              Ok, dann bleibe ich wahrscheinlich doch lieber bei dem 4/4, dann kann ich das Geld was ich bekomme auch ausgeben und muss nicht immer was für die Steuer zurück legen.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X