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Anlage Unterhalt 2023

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    Anlage Unterhalt 2023

    Für meine Lebensgefährtin habe ich immer die Anlage Unterhalt ausgefüllt und folgendes ausgewählt : "Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt, jedoch wurden oder würden bei ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt." Angerechnet wurde immer mit Höchstbetrag. Für 2023 wird der Betrag überhaupt nicht mit in die Prüfrechnung übernommen, ist das ein Fehler? Weiß jemand da weiter?

    #2
    Hallo Banner83,

    aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist bekannt, dass die Formulare zwar zum 01.01. erscheinen, aber oft die Steuerberechnung noch fehlerbehaftet ist.

    Tschüß

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      #3
      Danke für die Antwort. Heißt das ich soll noch warten bis die korrekte Berechnung erfolgt? Bis wann war das immer in der Vergangenheit?

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        #4
        Bis wann war das immer in der Vergangenheit?
        Nach meinem Kenntnisstand wird das Steuerberechnungsmodul von Mein ELSTER in der Regel monatlich aktualisiert.

        Die Programmierung erfolgt allerdings extern, so dass man vom Elster Team keine präzisen Auskünfte erhält, bis wann welcher Fehler behoben wird.

        Bis Ende Februar sollten die meisten Fehler beseitigt sein, wirklich sicher kann man aber nicht sein..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Banner83 Beitrag anzeigen
          Danke für die Antwort. Heißt das ich soll noch warten bis die korrekte Berechnung erfolgt?
          Würde ich machen. Vor März werden die Einkommensteuererklärungen des Vorjahres sowieso nicht bearbeitet.

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            #6
            Ganz unabhängig davon funktioniert ja letztlich "nur" die Prüfberechnung nicht (richtig). Daher könntest Du die Erklärung selbstverständlich trotzdem auch jetzt schon einreichen, Deine interne Berechnung für Dich stimmt halt nicht, aber beim Finanzamt wird im Zeitpunkt der Veranlagung das sowieso neu durchgerechnet mit dessen Programm und dessen Programmstand.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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