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Ausfüllhilfe Vordruck energetische Maßnahmen (Folgejahre)

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    Ausfüllhilfe Vordruck energetische Maßnahmen (Folgejahre)

    Hallo zusammen,

    das ist mein erster Post hier - bitte seid gnädig mit mir Worum gehts:

    Wir haben in 2022 eine energetische Maßnahme (Fenster, rd. 5 k€) ohne Inanspruchnahme von Förderungen durchgeführt und dies in der Steuererklärung für 2022 im betreffenden Formular in den Zeilen 10 (Baubeginn) und 14 (Höhe der Aufwendung) auch angegeben. Der Steuerbescheid für 2022 bestätigt die Anerkennung der Ausgaben.

    In 2023 haben wir KEINE energetische Maßnahme durchgeführt, wollen nun aber natürlich im 2. Jahr nach Abschluss der 2022er Maßnahme gern erneut den für 2022 festgesetzten Betrag haben.

    Rein logisch dürften dann in den Zeilen 10 und 14 doch keine Einträge vorgenommen werden, sondern ausschließlich in Zeile 27 die für 2022 anerkannten und im Steuerbescheid ausgewiesenen (Teil-)Beträge. Trage ich das allerdings so ein, passt die Steuerberechnung nicht mehr - ich würde erwarten, dort denselben Betrag wie in 2022 vorzufinden, tue dies aber nicht.

    Habe ich einen Denkfehler?

    Muss ich den Eintrag aus der Steuererklärung 2022 auch in 2023 und 2024 vornehmen, obwohl im Formular ja eindeutig nach energetischen Maßnahmen in 2023 gefragt wird? Dann hielte ich den Vordruck für nicht selbsterklärend, was allerdings irgendwie ja auch wenig überraschend wäre.

    Danke für Eure Tipps und Ratschläge im Voraus.

    VG
    Katha

    #2
    Zeile 27 sollte schon richtig sein.

    Wie sich das in der Steuerberechnung äußert weiß ich leider nicht. Vielleicht gehört das ja zu den Dingen, die im neuen Formular (noch) nicht funktionieren.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Zeile 27 sollte schon richtig sein.

      Wie sich das in der Steuerberechnung äußert weiß ich leider nicht. Vielleicht gehört das ja zu den Dingen, die im neuen Formular (noch) nicht funktionieren.
      Danke Dir.

      Ich denke, dass der Eintrag der im Vorjahr berücksichtigten Beträge in Zeile 27 in jedem Fall richtig sein sollte - ich verstehe nur nicht, warum die in 2022 ausgegebene Gesamtsumme nebst „Baubeginn“ in den Zeilen 10 und 14 eingetragen werden müssen, damit die Steuerberechnung dann „das Richtige“ auswirft.

      Ist dann vermutlich doch ein „Passierschein A38“-Mysterium ….. hab echt schon überlegt, ob ich die für uns zuständige Dame vom Amt mal anrufe ….

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        #4
        Ha! Got it! Habe dank der Antwort meinen Denkfehler gefunden. Ich nahm an, ich müsse in Zeile 27 den anteilig für 2022 berücksichtigten Teilbetrag der Vorjahresaufwendungen eintragen, aber da muss der insgesamt vom FA anerkannte Betrag rein. Dafür müssen dann 4 und 10, weil ich in 2023 ja keine energetischen Maßnahmen hatte, leer bleiben. Dann passt auch die Steuerberechnung.

        L. E. Fant: Manchmal braucht man nur n 2. Gehirn, dann kommt man von selbst drauf. Danke für die Unterstützung.

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