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Anlage KAP, Sparer-Pauschbetrag

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    Anlage KAP, Sparer-Pauschbetrag

    Hallo zusammen,

    ich habe schonmal die die Angaben für die Anlage KAP zusammengesucht, da ich die Freistellungsaufträge nicht ganz optimal verteilt habe. Es ist das erste mal, dass ich die Anlage KAP abgebe, vorher war die Zinssituation ja auch etwas ungünstiger. Hatte eigentlich gedacht, das wäre ganz einfach...

    Ich hab eingegeben:
    Zeile 5 - Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge (ja)
    Zeile 7, Kapitalerträge 3721 €
    Zeile 16, In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt 860 €
    Zeile 17 0 € wegen Plausi-Prüfung
    Zeile 37, Kapitalertragsteuer 714,92 €
    Zeile 38, Solidaritätszuschlag 39,30 €

    Kirchensteuer ist nicht relevant. Soweit so gut...um zu prüfen, ob das korrekt ist, habe ich dann mal den Sparer-Pauschbetrag in Zeile 16 auf 1.000 € und auf 0 € gesetzt. Das sollte ja eigentlich in der Steuerberechnung einen Unterschied machen. Es kommt aber immer der gleiche Betrag raus. Und das verstehe ich nicht so ganz.

    Hab ich da was falsches eingegeben?

    Vielen Dank!

    #2
    Es kommt aber immer der gleiche Betrag raus.
    Wo in der Steuerberechnung hast du denn nachgesehen ? Die Erstattung der zu viel einbehaltenen Kapitalertragsteuer sieht man ja nur in der Abrechnungstabelle

    am Anfang der Steuerberechnung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die sieht immer so aus:
      Test.png
      Und ich weiß nicht, ob das richtig ist...eigentlich müsste sie sich ja mit der Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags ändern. Als KapErtSt werden die 715 € festgesetzt, die ich eingegeben habe. Aber der Pauschbetrag ist ja noch gar nicht ausgeschöpft!?

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        #4
        Zitat von picodex911 Beitrag anzeigen
        Soweit so gut...um zu prüfen, ob das korrekt ist, habe ich dann mal den Sparer-Pauschbetrag in Zeile 16 auf 1.000 € und auf 0 € gesetzt. Das sollte ja eigentlich in der Steuerberechnung einen Unterschied machen. Es kommt aber immer der gleiche Betrag raus.
        Nein, der Wert in Zeile 16 ist für die Berechnung völlig egal (im Gegensatz zu dem in 17).

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          #5
          Ich müsste das jetzt erst nachstellen. Vielleicht ist das Steuerberechnungsmodul auch in dem Punkt noch nicht aktuell und rechnet mit 801,00 € ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich müsste das jetzt erst nachstellen. Vielleicht ist das Steuerberechnungsmodul auch in dem Punkt noch nicht aktuell und rechnet mit 801,00 € ?
            Nein, das ist schon immer so und korrekt.

            Zeile 16 bezieht sich auf die erklärten Kapitalerträge, und wie man an der Rechnung sieht, wird von den saldierten Erträgen dann der noch zur Verfügung stehende Freibetrag (1000€ ./. Zeile 17) abgezogen.

            Zeile 16 dient nur der Plausibilisierung, da dem FA nur der ausgeschöpfte FSA bekannt ist, und dies letztlich der Summe von 16 und 17 entsprechen sollte.

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              #7
              ... und dies letztlich der Summe von 16 und 17 entsprechen sollte.
              Wenn ich alle Kapitalerträge in Zeile 7 erkläre, kommt in Zeile 17 eine 0. Dort ist nur dann ein Wert größer 0 einzutragen, wenn ich nicht alle

              inländischen Kapitalerträge, für die ich eine Freistellung beansprucht habe, eintrage.Ich habe jetzt selbst mal Kapitalerträge für 2023 eingetragen.

              Die darauf entfallende Steuer nach § 32d EStG sieht man nur unten, der Abzug der einbehaltenen Kapitalertragsteuer erfolgt immer oben, da hast

              du recht. Die Steuerberechnung ist im Übrigen aktuell, es wird mit 1.000,00 € Sparer-Pauschbetrag gerechnet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn ich alle Kapitalerträge in Zeile 7 erkläre, kommt in Zeile 17 eine 0. Dort ist nur dann ein Wert größer 0 einzutragen, wenn ich nicht alle
                inländischen Kapitalerträge, für die ich eine Freistellung beansprucht habe, eintrage.
                Das ist mir durchaus bekannt, sehe aber nicht, was das mit meiner Aussage zu tun hat. Dass 16+17 dem gesamten in Anspruch genommenen FSA entsprechen sollte, gilt natürlich auch für den Fall Zeile 17=0.

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                  #9
                  Aber wenn 16+17 den gesamten in Anspruch genommenen FSA entsprechen sollen ist 17=0 bei mir ja richtig, oder? Aber ich bekomme trotzdem nicht die Differenz an KapErtSt und Soli erstattet, die sich aus dem noch offenen Pauschbetrag ergibt...das kann doch nicht richtig sein?
                  Die Zeile 17 lese ich nämlich wie Charlie24...und es sind die gesamten Kapitalerträge.
                  @multi: Wie müsste man es denn eintragen?

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                    #10
                    Aber ich bekomme trotzdem nicht die Differenz an KapErtSt und Soli erstattet,
                    Doch, der Betrag in der ersten Zeile der Abrechnungstabelle enthält auch die Steuer nach § 32d EStG, weshalb die von der Bank abgeführten Steuern

                    auch in der 3. Zeile unter Kapitalertragsteuer abgezogen werden. Die festgesetzten Steuern nach § 32d EStG siehst du nur weiter unten in der

                    detaillierten Steuerberechnung. Ich habe die letzten Jahre nur Kapitalerträge von Angehörigen erklärt, bei denen die Steuer jeweils 0,00 war, so dass

                    ich die Darstellung in der Steuerberechnung nicht mehr im Kopf hatte.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Aber müsste sich nicht irgendwas in der Erstattung ändern, wenn ich Zeile 16 variiere?
                      Naja...sonst warte ich mal die Steuerbescheinigungen ab und spreche mal mit dem Finanzamt...

                      Edit:
                      okay, jetzt hab ich es unten gesehen...anscheinend spielt Zeile 16 ja dann keine Rolle...
                      Zuletzt geändert von picodex911; 06.01.2024, 17:23.

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                        #12
                        Aber müsste sich nicht irgendwas in der Erstattung ändern, wenn ich Zeile 16 variiere?
                        Das Programm ermittelt deine Kapitalerträge nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000,00 € mit 2.721,00 € und berechnet daraus

                        die Kapitalertragsteuer mit 680,25 € und den Soli mit 37,40 €. Im Gegenzug werden dir die von der Bank einbehaltenen Steuern zu 100%

                        gutgeschrieben. Was soll sich daran ändern, wenn du den Wert in Zeile 16 änderst ? Das ist der Betrag, den die Bank berücksichtigt hat.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo,

                          oder anders ausgedrückt: Elster - und auch das Finanzamt - rechnet alles selber aus. Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag interessiert dabei nur insoweit, als er nicht erklärte Banken betrifft (Zeile 17).
                          Praktisch werden die Kapitalerträge (Zeile 7, und ggf. weitere) genommen, davon dann der noch verfügbare Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro minus Zeile 17) abgezogen, und das ist dann die Steuerbemessungsgrundlage, woven 25% plus Soli an Steuern herauskommen (bei ohne Zeile 4-Fällen). Und davon werden dann die bereits abgeführten Steuern (Zeile 37 bis 42) subtrahiert, es verbleibt eine Nachzahlung oder Erstattung.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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