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Wie lange dauert es, bis sich eine LStB in "Bescheinigungen verwalten" abrufen lässt?

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    Wie lange dauert es, bis sich eine LStB in "Bescheinigungen verwalten" abrufen lässt?

    Hallo zusammen,

    ein gutes und gesundes 2024!

    Meine Frau ist bei mir sozialversicherungspflichtig in Teilzeit beschäftigt (ich bin selbständiger Freiberufler). Für das Kalenderjahr 2023 übermittelte ich am 02.01.2024 ihre Lohnsteuerbescheinigung (ELStAM) und erhielt am selben Tag eine Rückmeldung, das heißt eine Bestätigungs-Antwort mit der LStB.

    Nun habe ich begonnen unsere gemeinschaftliche ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2023 auszufüllen. Über "Bescheinigungen verwalten" > "Bescheinigungen anderer Personen" > "Meine Abrufberechtigungen" (die meine Frau mir mit unbegrenzter Gültigkeit erteil hat) Aktionen: Bescheinigungen abrufen > Bescheinigungen einer anderen Person, Abrufen von Bescheinigungen - Veranlagungsjahr 2023 habe ich versucht, die LStB meiner Ehefrau abzurufen, um die Daten in das elster-Formular zur Einkommensteuererklärung für sie zu übernehmen.

    Jedoch steht keine LStB für sie bereit. Stattdessen sind aktuell nur die beiden Bescheinigungen 'Religionszugehörigkeit' und 'Stammdaten' für sie verfügbar. Wie lange dauert es etwa, bis ich die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau in "Bescheinigungen verwalten" abrufen kann?

    Im Voraus Danke für Eure Rückmeldungen.

    Viele Grüße
    JoPeters
    JoPeters
    Im Vorruhestand und Freiberufler
    Nordbadener

    #2
    Wie lange dauert es etwa, bis ich die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau in "Bescheinigungen verwalten" abrufen kann?
    So genau wissen wir das hier im Anwenderforum auch nicht. Es eilt doch auch nicht, die Kampagne für 2023 startet erfahrungsgemäß

    nicht vor März 2024. Ich würde es in einer Woche wieder probieren. Übernehmen kannst du die Daten im Übrigen nur, wenn der Abruf

    aus dem Entwurf der Einkommensteuererklärung heraus erfolgt, aber das weißt du ja sicher bereits.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Außerdem hast Du die Daten ja sowieso gewissermaßen aus Erster Hand.

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        #4
        Anscheinend fangen sie erst heute damit an:

        elster217.png

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